ZfIR 2009, 790
Grenzüberschreitende Sale-and-Lease-Back-Geschäfte mit Immobilien zwischen österreichischen Leasingnehmern und deutschen Leasinggebern
Inhaltsübersicht
- I. Problemstellung
- II. Ertragsteuerrechtliche Aspekte
- 1. Einleitung
- 2. Ertragsteuerrechtliche Zurechnung
- 2.1 Allgemeine Zurechnungsgrundsätze
- 2.2 Zurechnung bei Geschäften zwischen verbundenen Unternehmen
- 2.3 Zusammenfassung der Zurechnungsgrundsätze
- 3. Rechtsfolgen der ertragsteuerrechtlichen Zurechnung
- 3. Zurechnung zum österreichischen Leasingnehmer
- 3.1.1 Rechtsfolgen beim österreichischen Leasingnehmer
- 3.1.2 Rechtsfolgen beim deutschen Leasinggeber
- 3.2 Zurechnung zum deutschen Leasinggeber
- 3.2.1 Rechtsfolgen beim österreichischen Leasingnehmer
- 3.2.2 Rechtsfolgen beim deutschen Leasinggeber
- 4. Resümee
- III. Umsatzsteuerrechtliche Aspekte
- 1. Umsatzsteuerrechtliche Zurechnungsgrundsätze
- 2. Rechtsfolgen der umsatzsteuerrechtlichen Zurechnung
- 2.1 Zurechnung zum österreichischen Leasingnehmer
- 2.1.1 Rechtsfolgen beim österreichischen Leasingnehmer
- 2.1.2 Rechtsfolgen beim deutschen Leasinggeber
- 2.2 Zurechnung zum deutschen Leasinggeber
- 2.2.1 Rechtsfolgen beim österreichischen Leasingnehmer
- 2.2.2 Rechtsfolgen beim deutschen Leasinggeber
- 3. Resümee
- IV. Grunderwerbsteuerrechtliche Aspekte
- 1. Verkauf der Immobilie
- 2. Rückkauf der Immobilie
- 3. Rückerstattung der Grunderwerbsteuer
- 4. Resümee
- V. Gebührenrechtliche Aspekte
- 1. Behandlung als Verkauf mit anschließender Rückanmietung
- 1.1 Gebührenpflicht des Verkaufs
- 1.2 Gebührenpflicht der Rückanmietung
- 1.3 Fragen der Gebührenvermeidung
- 2. Behandlung als Darlehens- oder Kreditvertrag mit Sicherungsübereignung
- 2.1 Gebührenpflicht der Sicherungsübereignung
- 2.2 Gebührenpflicht des Darlehens- oder Kreditvertrag
- 2.3 Fragen der Gebührenvermeidung
- 3. Resümee
- VI. Zusammenfassung
- *
- Andreas Damböck, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien, LeitnerLeitner
- **
- Gerald Gahleitner; Steuerberater in Linz, LeitnerLeitner
- ***
- Dimitar Hristov; Rechtsanwaltsanwärter in Linz, Toifl & Kerschbaum Rechtsanwälte
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