ZfIR 2008, 745
Zum Umgang der Bankpraxis mit der Kündigungsregelung für Grundschulden nach dem Risikobegrenzungsgesetz
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung – Bekämpfung des Missbrauchs von Sicherungsgrundschulden durch das Risikobegrenzungsgesetz
- II. Notarielle Praxis bei der Grundschuldbestellung nach Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes – erste Erfahrungen
- 1. Beseitigung der Klausel zur sofortigen Fälligkeit des Grundschuldkapitals
- 2. Fälligkeit der Grundschuldzinsen und sonstigen Nebenleistungen
- 3. Wirksamkeit der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung
- 3.1 Urteil des LG Hamburg vom 9.7.2008
- 3.2 Ablehnung in der Literatur
- 3.3 Schlussfolgerung für die Bank- und Sparkassenpraxis
- 4. Vollstreckbare Ausfertigung ohne Nachweis der Grundschuldfälligkeit
- 4.1 Fälligkeit des Grundschuldkapitals als Vollstreckungsvoraussetzung nach § 726 ZPO?
- 4.2 Schlussfolgerung für die Bank- und Sparkassenpraxis
- III. Zukünftige Möglichkeiten zur zügigen Verwertung von Sicherungsgrundschulden
- 1. Kündigung der Grundschuld bei Auftreten von Krisenanzeichen
- 1.1 Zahlungsstockung als hinreichender Kündigungsgrund
- 1.2 Zustellung der Kündigung
- 2. Unmittelbare Betreibung der Zwangsvollstreckung aus den dinglichen Zinsen
- 3. Vorgeschaltete Zwangsverwaltung aus den Grundschuldzinsen
- 4. Vorgeschaltete Zwangsversteigerung aufgrund des abstrakten Schuldanerkenntnisses mit nachgelagertem Beitritt aus dinglichem Duldungstitel
- 5. Hypotheken als Alternative bzw. „wandelbare“ Grundschulden
- 6. Bestellung von Grundschulden zur Besicherung sonstiger Verpflichtungen
- IV. Zusammenfassung und Ausblick
- *
- Dr. iur., Diplom-Betriebswirt (BA), Rechtsanwalt, Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau, Freiburg im Breisgau.
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- Dr. iur., Diplom-Betriebswirt (BA), Rechtsanwalt, Clifford Chance, Frankfurt/M.
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