ZfIR 2017, 685

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 AufsätzeFlorian Jacoby*

Insolvenz- und Zwangsverwaltung: Gleichklang und Dissonanzen?!

Insolvenzverwaltung und Zwangsverwaltung können entsprechende Fragestellungen aufwerfen. Im Folgenden werden die Vermieterstellung von Insolvenz- und Zwangsverwalter ebenso nebeneinander untersucht wie deren Einrücken in die Stellung eines Eigentümers in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Schließlich werden unterschiedliche Fälle der Insolvenzanfechtung gegen Handlungen des Zwangsverwalters analysiert. Dieser vergleichende Blick will jeweils Unterschiede und Gemeinsamkeiten beider Institute belegen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Dissonanz bei Vermieterstellung durch § 108 Abs. 3 InsO
    • 1. Vermieterstellung des Insolvenzverwalters
    • 2. Vermieterstellung des bloßen Zwangsverwalters
    • 3. Vermieterstellung des Zwangsverwalters bei Insolvenzverfahren
    • 4. Ergebnis zur Vermieterstellung
  • III. Harmonie in der WEG-Verwaltung
    • 1. Verwaltung
      • 1.1 Insolvenzverwalter statt Eigentümer
      • 1.2 Zwangsverwalter statt Eigentümer
      • 1.3 Verhältnis Zwangs- zu Insolvenzverwalter
    • 2. Zahlungsansprüche der Gemeinschaft
      • 2.1 Insolvenzverfahren
      • 2.2 Zwangsverwaltung
    • 3. Ergebnis zur WEG-Verwaltung
  • IV. Insolvenzanfechtung und Zwangsverwaltung
    • 1. Insolvenzanfechtung gegen den Zwangsverwalter durch Schuldnerverwalter
    • 2. Insolvenzanfechtung gegen den Zwangsverwalter durch den Drittschuldnerverwalter
      • 2.1 Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung
      • 2.2 Haftungsgefahren des Zwangsverwalters
    • 3. Insolvenzanfechtung gegen den Mieter zu Gunsten des Zwangsverwalters
  • V. Zusammenfassung
*
*)
Dr. iur., Universitätsprofessor, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrens-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht an der Universität Bielefeld sowie Direktor an der dortigen Forschungsstelle für Immobilienrecht. Der Beitrag beruht auf einem Vortrag, den der Verfasser am 29. 3. 2017 auf der Jahrestagung der Zwangsverwalter 2017 in Berlin gehalten hat.

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