ZfIR 2016, 689

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 AufsätzeMarcel Ruhlmann*

Steuerliche Problemfelder bei der Flüchtlingsunterbringung

Zur Bewältigung des seit dem Jahre 2014 eingesetzten Flüchtlingszustroms nach Deutschland haben die Verwaltungen der Bundesländer, Städte und Gemeinden bekanntlich viele Hebel in Bewegung gesetzt, um die ihnen zugewiesenen Flüchtlinge und Asylbewerber aufnehmen zu können. In diesem Zusammenhang haben die Länder und Kommunen beim Bundesministerium für Finanzen nicht nur auf die aus ihrer Sicht ungerechte Lastenverteilung hinsichtlich der Kosten für die Unterbringung verwiesen, sondern auch unerwünschte steuerliche Mehrbelastungen bei den Kommunen gerade durch die Notunterbringung moniert. Der Beitrag nimmt eine Bestandsaufnahme der steuerlichen Problemfelder vor.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Vorgaben des Asylrechts bei der Unterbringung
  • III. Vertragsmodelle bei der Unterbringung
    • 1. Mietmodell
    • 2. Betreibermodell
    • 3. Beherbergungsmodell
    • 4. Kombination mit Bauleistungsvertrag beim Investorenmodell
    • 5. Aus den Vertragsmodellen abgeleitete steuerliche Fragestellungen
  • IV. Ertragsbesteuerung der Entgelte
    • 1. Abgrenzung Vermögensverwaltung – „Sonderleistung“
    • 2. Folgen einer Gewerblichkeit
    • 3. Billigkeitserlasse für partiell steuerbefreite Einrichtungen
  • V. Umsatzsteuerpflichtigkeit der Entgelte?
    • 1. Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12a UStG
    • 2. Folgen einer Umsatzsteuerpflicht
    • 3. Billigkeitserlasse für juristische Person des öffentlichen Rechts (jPdöR) und gemeinnützige Einrichtungen
  • VI. Sonderfall: Nutzung einer Liegenschaft eines Eigenbetriebs
  • VII. Zuschüsse
  • VIII. Weitere in der Diskussion befindliche Billigkeitsregelungen
    • 1. Ermöglichung des umsatzsteuerlichen Vorsteuerabzugs für Vermieter
    • 2. Abfederung der Risiken aus der Zwischennutzung (Vorsteuerkorrektur; Verlust der Vorsteuerabzugsmöglichkeit)
    • 3. Verzicht auf Korrektur zu niedrig bemessener Entgelte
  • IX. Rechtsqualität der Billigkeitserlasse, Folgerungen für die Praxis
  • X. Fazit
*
*)
LL.M. (UCT), Rechtsanwalt, FA für Steuerrecht – Roever Broenner Susat Mazars, Berlin

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