ZfIR 2014, 717
Sondernutzungsrechte in der Grundbuchpraxis
Sondernutzungsrechte haben in der Praxis des Wohnungseigentumsrechts eine große Bedeutung. Dies belegen etwa die Entscheidungen, bei denen ein Sondernutzungsrecht für die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander maßgeblich ist (vgl. nur BGH, Urt. v. 7.2.2014 – V ZR 25/13, ZfIR 2014, 382, Rz. 7). Hier soll es aber um die Entscheidungen gehen, die die Grundbuchpraxis zu Sondernutzungsrechten, insbesondere deren Begründung betreffen. Wer Vereinbarungen über Sondernutzungsrechte ausarbeitet, darf weder die Anforderungen an die Eintragungsfähigkeit, noch die Auslegung üblicher Formulierungen durch die Gerichte außer Acht lassen. Die Vielzahl der veröffentlichten Entscheidungen führt dazu, dass nur noch Spezialisten übersehen können, wo es um grundlegende neue Erkenntnisse, Präzisierungen von Detailfragen oder die Wiederholung bekannter Grundsätze geht.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Begründung von Sondernutzungsrechten
- 1. Voraussetzungen des Grundbuchverfahrens
- 2. Inhaltliche Voraussetzungen
- 2.1 Bestimmtheit
- 2.2 Kein Sondernutzungsrecht an Sondereigentum
- 2.3 Mehrfachparker
- 2.4 Sonstiges
- III. Insbesondere: Zuweisungsvorbehalt des Bauträgers
- 1. Auslegung und Bestimmtheit
- 2. Zeitliche Grenzen des Zuweisungsrechts
- 3. Inhaltskontrolle
- 4. Rechtsmissbrauch im Einzelfall
- 5. Exkurs: Umwandlung von Gemeinschafts- in Sondereigentum
- IV. Nachträgliche Begründung und Eintragung von Sondernutzungsrechten
- V. Übertragung von Sondernutzungsrechten
- VI. Aufhebung von Sondernutzungsrechten/Amtslöschung
- VII. Zustimmung dinglich Berechtigter, § 5 Abs. 4 Satz 2 WEG
- VIII. Ausblick
- *
- Vorsitzender Richter am LG, Köln.
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