ZfIR 2012, 732

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2012AufsätzeNorbert Slomian*

Verwaltervertrag und Beschluss der Eigentümerversammlung – welche Regelungen sind wo zu treffen?

Fünf Jahre sind seit der WEG-Novelle vergangen. Die maximale gesetzliche Bestellungsdauer des Verwalters beträgt ebenfalls fünf Jahre. Gleichwohl sind noch immer viele Verwalterverträge nicht auf die neue Rechtslage abgestimmt; viele notwendige Beschlüsse in den Eigentümerversammlungen nicht gefasst. Der Beitrag will die Auswirkungen der WEG-Novelle auf den Verwaltervertrag aufzeigen und dem Verwalter sowohl die Gestaltung seines Vertrags als auch die Vorbereitung der notwendigen Beschlussfassungen erleichtern.

Inhaltsübersicht

  • I. Dogmatische Grundlagen
  • II. Regelungsbereiche
    • 1. Was regelt der Beschluss der Eigentümerversammlung?
    • 2. Was regelt der Verwaltervertrag?
    • III. Typische Fallgestaltungen
    • 1. Verwalterbestellung und Abschluss des Verwaltervertrags
    • 2. Verwaltervergütung
    • 3. Aufgaben des Verwalters
    • 4. Mahnkosten
    • 5. Ausführung von Instandhaltungsmaßnahmen
    • 6. Ermächtigung zu Vertragsschlüssen
    • 7. Ermächtigung zur Prozessführung
    • 8. Vernichtung von Verwaltungsunterlagen
    • 9. Benennung von Zustellbevollmächtigten, Mitteilung von Adressänderungen u. Ä.
*
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Heilbronn

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