ZfIR 2022, 62
Haftungsbeschränkung gegenüber „Nachzügler-Erwerbern“
Die Versuche der Vertragspraxis, Haftungsbeschränkungen für Bauträger gegenüber Erwerben von vollständig fertiggestellten Wohnungen (sog. Nachzügler-Erwerber) wirksam zu vereinbaren, scheitern regelmäßig vor Gerichten. Noch ist der Gesetzgeber untätig. Der Autor würdigt die häufig praktizierten Regelungen in Bauträgerverträgen und gibt Hinweise zu den Anforderungen an Haftungsbeschränkungen.
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Hintergrund
- III. Ausgangspunkt: Anwendung des Werkvertragsrechts
- 1. Bezeichnung des Vertrags irrelevant
- 2. „Neu hergestellte Sache“ i. S. d. § 309 Nr. 8 lit. b BGB
- IV. Anknüpfungspunkt Abnahme
- 1. Notwendigkeit und denkbare Zeitpunkte der Abnahme
- 2. Unwirksamkeit rückwirkender Abnahmen
- 3. Abnahme durch die WEG-Gemeinschaft?
- V. Vertragliche Vereinbarungen zur Haftungsbeschränkung
- 1. Vollständiger Gewährleistungsausschluss
- 2. Vereinbarung über eine Verjährungskürzung
- 3. Negative Beschaffenheitsvereinbarung
- 4. Haftungsbeschränkung gegen Preisnachlass
- VI. Fazit
- *
- *)Rechtsanwalt und Notar, Wiesbaden
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