ZfIR 2021, 58
§ 34c GewO versus § 26a WEG – Gleichklang oder Widerspruch?
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Zweck der Regelungen
- 1. § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO
- 2. § 26a WEG
- III. Der Adressatenkreis der Normen
- 1. Die von § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO erfassten Personen
- 1.1 Standardimmobilien
- 1.2 Sonderimmobilien
- 1.2.1 Ferienimmobilien
- 1.2.2 Heime und Betreutes Wohnen
- 1.2.3 Hotelanlagen
- 2. Die von § 26a WEG betroffenen Personen
- 3. Mitarbeiter des Verwalters
- 4. Zusammenfassung
- IV. Verstöße gegen § 26a WEG und § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO
- 1. Verstoß gegen § 26a WEG
- 2. Verstoß gegen § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO
- V. Ausbildung, Fortbildung, Zertifizierung
- 1. Ausbildung
- 2. Weiterbildungspflicht hinsichtlich der gewerberechtlichen Erlaubnis
- 3. Zertifizierung des Verwalters
- VI. Fazit
- *
- *)Rechtsanwalt, FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Neuss
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