ZfIR 2020, 37

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 AufsätzeJürgen Hübner*

E-Mobilität in vermieteten Tiefgaragen – ein Startversuch mit Hindernissen und vielen offenen Fragen

Nur vier Prozent der Tiefgaragenstellplätze und sonstiger Stellplätze in Miet- und Wohnungseigentumsobjekten verfügen derzeit über eine Lademöglichkeit für elektrisch betriebene Fahrzeuge. Die von der Bundesregierung für 2030 in Aussicht genommenen sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge werden nicht alle und jederzeit auf jedermann zugänglichen öffentlichen „Stromtankstellen“ geladen werden können. Wie von Zauberhand soll ein Installationsrecht für Stellplatzmieter und Wohnungseigentümer dieses Defizit beheben. Das Gesetzgebungsvorhaben als solches ist zu begrüßen und überfällig, seine derzeit geplante Umsetzung ist dagegen nicht nur ein Beschäftigungsprogramm für ohnehin gut ausgelastete Elektriker, sondern auch für Anwälte und Gerichte. Auf Letztere werden nahezu alle sich jedem Praktiker geradezu aufdrängenden Fragen abgeschoben, wie beispielsweise die Frage nach dem zulässigen Umfang der Befugnis von Vermietern/Eigentümern, technische Rahmenbedingungen festzulegen, Lademöglichkeiten auf Teile einer Tiefgarage zu konzentrieren und damit auch zu begrenzen, die Installationsaufgabe zwischen Vermieter (zuständig für das Leitungsnetz) und Mieter (zuständig für vermieterseits definierte Wallboxen) aufzuteilen oder Installation und Betrieb einer Ladeinfrastruktur komplett an einen Stromversorger oder E-Mobilitätsdienstleister auszulagern. Der nachfolgende Beitrag adressiert diese und weitere Fragen und unterbreitet Regelungsvorschläge, die zur Diskussion anregen sollen und den Gesetzentwurf verbessern könnten.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Die technischen Rahmenbedingungen und Lösungsangebote von Infrastrukturdienstleistern
    • 1. Die einfache Ladesteckdose (Haushaltssteckdose)
    • 2. Die Wallbox
    • 3. Die Ladesäule
    • 4. Sorglospakete von E-Mobilitätsdienstleistern
  • III. Lademöglichkeiten für Wohnraummieter – § 554 BGB-E
    • 1. Die vorgeschlagene Regelung des Regierungsentwurfs: Duldungsanspruch vs. Herstellungsanspruch des Mieters
    • 2. Ein praktischer Fall
      • 2.1 Eine Tiefgarage mit 50 Stellplätzen und mehreren Mietern, die sich nach und nach für Elektromobilität entscheiden und eine Erlaubnis nach § 554 Abs. 1 BGB-E begehren
      • 2.2 Was macht der verantwortungsvolle Vermieter?
      • 2.3 Selbsteintritt des Vermieters gem. § 554 Abs. 2 Nr. 1 BGB-E als (attraktive?) Alternative zur Erlaubnis?
      • 2.4 Wo muss geladen werden (können)?
      • 2.5 Wer zahlt was im Falle des § 554 Abs. 2 Nr. 1 BGB-E?
      • 2.6 Wer haftet wofür?
      • 2.7 § 554 BGB-E und Mietermodernisierung
      • 2.8 Keine von § 554 Abs. 1 oder Abs. 2 abweichende Vereinbarung – § 554 Abs. 3 BGB-E
    • 3. Ausnahme von der Verpflichtung, Lademöglichkeiten zu ermöglichen – § 554 Abs. 2 Nr. 2 BGB-E
  • IV. Lademöglichkeiten für Geschäftsraummieter – § 554 BGB-E i. V. m. § 578 BGB
    • 1. Vorbemerkung
    • 2. § 554 BGB-E in Großgaragen von Geschäftshäusern
    • 3. Lademöglichkeit als bauliche Veränderung
    • 4. Anknüpfung an die Regelungen zum Wohnraummietrecht?
  • V. Lademöglichkeiten für Wohnungs- und Teileigentümer und ihre Mieter – § 16 Abs. 5 und § 22 Abs. 3 WEG-E
    • 1. Die Problemstellung
    • 2. Das Konzept des Gesetzentwurfs
    • ZfIR 2020, 38
    • 3. Kritik des V. Zivilsenats des BGH
    • 4. Das Verhältnis des Wohnungseigentümers zu seinem die Lademöglichkeit begehrenden Mieter
  • VI. Zusammenfassung
*
*)
Dr. iur., Rechtsanwalt, Retired Partner Latham & Watkins LLP, Hamburg

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell