ZfIR 2020, 37
E-Mobilität in vermieteten Tiefgaragen – ein Startversuch mit Hindernissen und vielen offenen Fragen
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Die technischen Rahmenbedingungen und Lösungsangebote von Infrastrukturdienstleistern
- 1. Die einfache Ladesteckdose (Haushaltssteckdose)
- 2. Die Wallbox
- 3. Die Ladesäule
- 4. Sorglospakete von E-Mobilitätsdienstleistern
- III. Lademöglichkeiten für Wohnraummieter – § 554 BGB-E
- 1. Die vorgeschlagene Regelung des Regierungsentwurfs: Duldungsanspruch vs. Herstellungsanspruch des Mieters
- 2. Ein praktischer Fall
- 2.1 Eine Tiefgarage mit 50 Stellplätzen und mehreren Mietern, die sich nach und nach für Elektromobilität entscheiden und eine Erlaubnis nach § 554 Abs. 1 BGB-E begehren
- 2.2 Was macht der verantwortungsvolle Vermieter?
- 2.3 Selbsteintritt des Vermieters gem. § 554 Abs. 2 Nr. 1 BGB-E als (attraktive?) Alternative zur Erlaubnis?
- 2.4 Wo muss geladen werden (können)?
- 2.5 Wer zahlt was im Falle des § 554 Abs. 2 Nr. 1 BGB-E?
- 2.6 Wer haftet wofür?
- 2.7 § 554 BGB-E und Mietermodernisierung
- 2.8 Keine von § 554 Abs. 1 oder Abs. 2 abweichende Vereinbarung – § 554 Abs. 3 BGB-E
- 3. Ausnahme von der Verpflichtung, Lademöglichkeiten zu ermöglichen – § 554 Abs. 2 Nr. 2 BGB-E
- IV. Lademöglichkeiten für Geschäftsraummieter – § 554 BGB-E i. V. m. § 578 BGB
- 1. Vorbemerkung
- 2. § 554 BGB-E in Großgaragen von Geschäftshäusern
- 3. Lademöglichkeit als bauliche Veränderung
- 4. Anknüpfung an die Regelungen zum Wohnraummietrecht?
- V. Lademöglichkeiten für Wohnungs- und Teileigentümer und ihre Mieter – § 16 Abs. 5 und § 22 Abs. 3 WEG-E
- 1. Die Problemstellung
- 2. Das Konzept des Gesetzentwurfs
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- 3. Kritik des V. Zivilsenats des BGH
- 4. Das Verhältnis des Wohnungseigentümers zu seinem die Lademöglichkeit begehrenden Mieter
- VI. Zusammenfassung
- *
- *)Dr. iur., Rechtsanwalt, Retired Partner Latham & Watkins LLP, Hamburg
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