ZfIR 2019, 50

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 AufsätzeIlja Czernik* / Yvonne Schäfer**

Über den Umgang mit Personenabbildungen nach Inkrafttreten der DS-GVO

Seit dem 25. 5. 2018 gelten neue Datenschutzregelungen in Deutschland. Mit Geltung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist die Aufmerksamkeit für das Thema Datenschutz erheblich gestiegen. Dennoch besteht vielfach Unsicherheit, ob und wie die neuen Datenschutzregelungen beachtet werden müssen. Das gilt insbesondere auch in Bezug auf die Fotografie von Personen. Durch die Inkraftsetzung der DS-GVO ist nämlich der alte und durch das Bundesarbeitsgericht bis dato entschiedene Streit, welche Regeln auf die Veröffentlichung von Personenabbildungen vorrangig anzuwenden sind, die des KUG oder die der Datenschutzgesetze, wieder aufgebrochen. Der nachfolgende Artikel informiert hierüber und analysiert erste Entscheidungen. Hinsichtlich der Gebäudefotografie ergeben sich bei nichtpersonifizierter Darstellung von Gebäuden mangels personenbezogener Datenerhebung keine Überschneidungen. Insoweit wird auf Czernik, ZfIR 2015, 242 verwiesen.

Inhaltsübersicht

  • I. Personenabbildungen als Anwendungsfall von DS-GVO und KUG
  • II. Unklarheit über das Vorrangverhältnis zwischen DS-GVO und KUG
  • III. Bisherige Rechtsprechung und Meinung der Aufsichtsbehörden
  • IV. Eigene Position
  • V. Beachtenswertes
  • VI. Fazit
*
*)
Dr. iur., Rechtsanwalt, FA für Urheber- und Medienrecht und für gewerblichen Rechtsschutz, SKW Schwarz Rechtsanwälte, Berlin
**
**)
Rechtsanwältin, FAin für gewerblichen Rechtsschutz, SKW Schwarz Rechtsanwälte, Frankfurt/M.

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