ZfIR 2019, 45
Rückgewähransprüche bei der Immobilienverwertung
In Grundbüchern sind oft Grundpfandrechte eingetragen, die nicht in voller Höhe valutieren, weil die gesicherten Darlehen ganz oder teilweise zurückgezahlt sind. Insbesondere für nachrangige Grundpfandrechtsinhaber, aber auch für andere Gläubiger oder den Insolvenzverwalter des Grundstückseigentümers stellt sich die Frage, wie man diese Rechte nutzbringend verwerten kann?
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Schicksal von Rückgewähransprüchen bei der Verwertung einer Immobilie außerhalb und in einem Insolvenzverfahren.
Inhaltsübersicht
- I. Wie entstehen Rückgewähransprüche?
- II. Wann tritt der Rückgewährfall ein?
- III. In welcher Form erfolgt die Rückgewähr der Grundschuld?
- IV. Keine Rückgewähransprüche bei Hypotheken
- V. Rückgewähransprüche als Vermögenswerte des Schuldners
- VI. Wie entstehen Rückgewähransprüche im Zwangsversteigerungsverfahren?
- VII. Schadensersatzpflicht des Grundschuldgläubigers bei unsachgemäßem Umgang
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- VIII. Rückgewähransprüche als Vermögenswerte der Insolvenzmasse
- IX. Rückgewähransprüche als Grundlage eines Verwertungsrechts des Insolvenzverwalters
- X. Fazit
- *
- *)Dipl. Rpfl. (FH), Beamter bei der Stadt Mörfelden-Walldorf, derzeit Projektleiter „Interkommunale Zusammenarbeit Immobiliarvollstreckung“ von 32 Kommunen in Hessen
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