ZfIR 2019, 41
Stellungnahme des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zu den Diskussionsentwürfen des BMJV und des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung des WEG
Inhaltsübersicht
- A. Entwurf BMJV
- I. Regelungen zur Barrierefreiheit und zur Elektromobilität im Wohnungseigentumsgesetz
- 1. Elektromobilität
- a) Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers (§ 21 Abs. 5 Nr. 7 WEG – neu)
- b) Kostenregelung (§ 21 Abs. 6 Sätze 2 ff. WEG – neu)
- c) Mehrheitsbeschluss (§ 22 Abs. 3 WEG – neu)
- 2. Barrierefreiheit
- a) Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers
- b) Koordination mit dem Mietrecht
- c) Mehrheitsbeschluss (§ 22 Abs. 3 WEG – neu)
- II. § 16 Abs. 4 WEG (neu)
- B. Entwurf Bayern
- I. § 22 WEG
- 1. Barrierefreiheit und Elektromobilität
- 2. § 22 Abs. 2 WEG – Quorum für Modernisierungen
- 3. Änderung von § 22 Abs. 1 WEG
- II. Regelung zum werdenden Wohnungseigentümer – § 10 Abs. 9 WEG neu (Bayern)
- III. § 16 WEG neu (Bayern)
- IV. § 26 Abs. 1 Satz 2 WEG neu (Bayern)
- C. Sonstige Änderungsvorschläge
- *
- *)Die Stellungnahme datiert vom 7. September 2018. Sie ist auf Bitten des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und der Präsidentin des Bundesgerichtshofs erstellt worden. Die im Original in den Text eingefügten Nachweise sind hier zur besseren Lesbarkeit als Fußnoten gesetzt.
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