ZfIR 2018, 52

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 AufsätzeJuliane Reichelt*

Entfall einer Vertragsstrafe bei einvernehmlicher Verschiebung des Fertigstellungstermins?

Zugleich Besprechung von OLG Hamm, Urteil vom 12. 7. 2017 – 12 U 156/16, ZfIR 2018, 60 – in diesem Heft

Vertragsstrafen spielen in der Praxis eine erhebliche Rolle. Sie werden in Bauverträgen häufig vereinbart. Aus diesem Grund haben sich die Gerichte regelmäßig mit Fragen zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen zu beschäftigen. So hatte auch das OLG Hamm kürzlich zu beurteilen, ob eine Vertragsstrafenvereinbarung fortgilt, wenn die Parteien einvernehmlich einen neuen Fertigstellungstermin vereinbaren. Der vorliegende Aufsatz knüpft an die Entscheidung des OLG Hamm an und diskutiert, wie sich Terminverschiebungen auf den Bestand einer Strafklausel auswirken. Dabei werden auch die Grundsätze der Rechtsprechung zur höhenmäßigen Begrenzung der Vertragsstrafe, insbesondere das Zusammenspiel zwischen Gesamthöhe, Einzelsatz und Zeiteinheit erörtert.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Grundsätze der Rechtsprechung zur zulässigen Höhe von Vertragsstrafen
    • 1. Gesamtobergrenze
    • 2. Obergrenze pro Zeitabschnitt
    • 3. Kritik an der Rechtsprechung
    • 4. Zusammenspiel zwischen Gesamthöhe, Einzelsatz und Zeiteinheit
  • III. Verschiebung des Fertigstellungstermins
    • 1. Automatische Verlängerung der Ausführungsfrist
    • 2. Einvernehmliche Verlängerung der Ausführungsfrist
  • IV. Fazit und Empfehlung für die Vertragsgestaltung
*
*)
Dr. iur., Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Partnerin – Heuking Kühn Lüer Wojtek in Stuttgart. Die Autorin dankt Ass. jur. Andreas Lutz für seine wertvolle Mitarbeit.

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