ZfIR 2018, 52
Entfall einer Vertragsstrafe bei einvernehmlicher Verschiebung des Fertigstellungstermins?
Zugleich Besprechung von OLG Hamm, Urteil vom 12. 7. 2017 – 12 U 156/16, ZfIR 2018, 60 – in diesem Heft
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Grundsätze der Rechtsprechung zur zulässigen Höhe von Vertragsstrafen
- 1. Gesamtobergrenze
- 2. Obergrenze pro Zeitabschnitt
- 3. Kritik an der Rechtsprechung
- 4. Zusammenspiel zwischen Gesamthöhe, Einzelsatz und Zeiteinheit
- III. Verschiebung des Fertigstellungstermins
- 1. Automatische Verlängerung der Ausführungsfrist
- 2. Einvernehmliche Verlängerung der Ausführungsfrist
- IV. Fazit und Empfehlung für die Vertragsgestaltung
- *
- *)Dr. iur., Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Partnerin – Heuking Kühn Lüer Wojtek in Stuttgart. Die Autorin dankt Ass. jur. Andreas Lutz für seine wertvolle Mitarbeit.
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