ZfIR 2017, 52
Immobilienbewertung in der Zwangsversteigerung – Qualifizierte Sachverständige sind unverzichtbar
Inhaltsübersicht
- I. Wer kann’s? Der Gutachter im Lichte des § 74a ZVG
- 1. Rechtliche Grundlage
- 1.1 Beschluss des BGH: Eine Verschleuderung des Grundstücks ist durch eine sachgerechte Bewertung zu verhindern
- 1.2 Besondere Kenntnisse des Wertermittlungsrechts
- 1.3 Haftung des Rechtspflegers
- 1.4 Zwischenergebnis
- 2. Wer ist Sachverständiger?
- 2.1 Rechtliche Grundlagen und Definition
- 2.2 Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
- 2.2.1 Sachgebiete, Aufgaben und Umfang der öffentlichen Bestellung
- 2.2.2 Besondere Sachkunde
- 2.2.3 Persönliche Eignung
- 2.2.4 Qualitätssicherung durch die Bestellungskörperschaften
- 2.3 Zertifizierte Sachverständige und andere Qualifikationen
- 2.4 Heranziehung des „richtigen“ Sachverständigen
- 3. Der Auftrag: Ermittlung des Verkehrswertes
- 3.1 Gutachten und andere Sachverständigenleistungen
- 3.2 Annahme bzw. Verweigerung des Auftrags, Entbindung durch das Gericht
- 3.3 Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
- 3.4 Ortsbesichtigung
- 3.5 Pflichten des Sachverständigen nach § 407a ZPO
- 3.6 Vergütung des Sachverständigen
ZfIR 2017, 53
- II. Zuschlag mit Gewähr? Kritisches zu § 839a BGB
- 1. Haftungsvoraussetzungen
- 2. Einschlägige Gerichtsentscheidungen:
- *
- *)Rechtsanwältin und Justiziarin des Instituts für Sachverständigenwesen e. V. in Köln. Der Beitrag war Gegenstand eines Vortrags beim „ZVG-Treff“ des Bundes Deutscher Rechtspfleger am 26. 9. 2016 in Heilbronn.
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