ZfIR 2017, 45
Bürgerenergie zwischen Energiewende und Kapitalmarktregulierung
Bürgerenergieprojekte erfreuen sich großer Beliebtheit bei privaten Kleininvestoren und auch der Gesetzgeber sieht in ihnen ein Instrument zur Verwirklichung seiner „Energiewende“. Reformen des Investmentrechts rücken sie indes in den Fokus der Kapitalmarktregulierung. Der Beitrag skizziert die rechtlichen Grundlagen und den Zielkonflikt des Gesetzgebers, insbesondere bei genossenschaftlichen Modellen.
Inhaltsübersicht
- I. Was ist „Bürgerenergie“
- 1. Begrifflichkeit
- 2. Praktische und politische Bedeutung
- 3. Praktische Unsicherheit wegen neuen Investmentrechts
- II. Was ist neu im Investmentrecht?
- 1. Neuer Regulierungsansatz
- 2. Einschränkende Auslegung/Auslegungsdilemma
- 3. Abgrenzung gegenüber der kollektiven Unternehmensfinanzierung
- IV. Einordnung von Bürgerenergiegesellschaften
- 1. Ungeeignete Abgrenzungskriterien
- 1.1 Subjektive Selbstsicht
- 1.2 Formelle Kriterien
- 1.3 Quantität der Risiken
- 2. Spezifische Anlagerisiken
- 3. Rückschlüsse aus dem Betreiberbegriff des EEG
- V. Im Brennglas: Genossenschaftliche Modelle
- 1. Besonderes Selbstverständnis
- 2. Gesetzgeberische Förderung
- 3. Der spezifische Privilegierungstatbestand des § 2 Abs. 4b KAGB
- 4. Strukturelle Gegensätze von Genossenschaft und Investmentvermögen
- 5. Ersatzlose Aufhebung des § 2 Abs. 4b KAGB
- VI. Zusammenfassung und Ausblick
- *
- *)Dr. iur., Rechtsanwalt, FA für Bau- und Architektenrecht, Regensburg. Der Beitrag geht zurück auf einen Vortrag beim 11. Regensburger Immobilienrechtstag am 14. 10. 2016. Die Vortragsform wurde bewusst weitestgehend beibehalten.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.