ZfIR 2011, 41
Aufklärungspflichten beim Verkauf von Wohnungseigentum und Grundstücken
Gerade beim Kauf von Wohnungen und Grundstücken ist der Käufer häufig auf Informationen durch den Verkäufer angewiesen. Schwächen des Objekts sind oft nicht sofort erkennbar. Hinzukommen Gewährleistungsausschlüsse, die in mehr oder weniger ausgeprägter Form fast in jedem Grundstückskaufvertrag zu finden sind. Die Rechtsprechung hat dies in zahlreichen Fällen zum Anlass genommen, dem Verkäufer eine Pflicht zur Offenbarung aufzuerlegen. Grundsätze, Einzelfragen und Folgen zeigt der folgende Beitrag auf.
Inhaltsübersicht
- I. Grundsätze
- II. Einzelfälle
- 1. Grundstücksgrenzen
- 2. Lärm
- 2.1 Hellhörigkeit
- 2.2 Schnarchen
- 2.3 Geschrei eines Behinderten auf dem Nachbargrundstück
- 2.4 Schikanöses Verhalten der Nachbarn
- 2.5 Fluglärm
- 3. Feuchtigkeit
- 4. Asbest
- 5. Fehlende Baugenehmigung
- 6. Vermietung
- 7. Prozessfreudige Miteigentümer
- 8. Hochwassergefahr
- III. Folgen
- 1. Schadensersatz wegen Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen
- 1.1 Voraussetzungen
- 1.2 Umfang
- 1.2.1 Vertragsanpassung
- 1.2.2 Vertragsaufhebung
- 1.2.3 Sonstiges
- 2. Ausschluss der Gewährleistungsbeschränkung wegen Arglist
- 3. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
- 4. Entbehrlichkeit einer Nachfristsetzung
- IV. Fazit
- *
- Dr. iur., Richter am Oberlandesgericht, Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D., Mitglied des für Immobilienmiete und Wohnungseigentumssachen zuständigen 32. Zivilsenats des OLG München. Der Beitrag gibt die persönliche Meinung des Verfassers wieder.
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