ZfIR 2009, 49

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009AufsätzeMartin J. M. Krüger*

Modernisierungsmaßnahmen zur Einsparung von Energie nach § 554 Abs. 2 Satz 1 BGB und § 559 Abs. 1 BGB: Das Ende der Theorie der Endenergieeinsparung?

Zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 24.9.2008 – VIII ZR 275/07 – in diesem Heft

Im Wohnraummietrecht ist die Modernisierung des vermieteten Wohnraumes im Wesentlichen in den § 554 Abs. 2 Satz 1 BGB und § 559 Abs. 1 BGB geregelt: Nach § 554 Abs. 2 Satz 1 BGB ist ein Mieter u.a. zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen zu Einsparung von Energie verpflichtet. Die mit § 554 Abs. 2 Satz 1 insofern korrespondierende Vorschrift des § 559 Abs. 1 BGB gewährt dem Vermieter das Recht, nach durchgeführter Modernisierung die Miete zumindest anteilig zu erhöhen. In Rechtssprechung und Literatur herrscht seit längerem Uneinigkeit über die Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Einsparung von Energie. Nunmehr hat sich der BGH in einer aktuellen Entscheidung zu dieser Thematik geäußert. Der Beitrag beschäftigt sich mit den unterschiedlichen Auffassungen, die in diesem Zusammenhang vertreten werden, geht dann auf die Entscheidung des BGH näher ein und widmet sich sodann den sich aus dieser Entscheidung ergebenden Konsequenzen und berücksichtigt dabei das am 1. 1. 2009 in Kraft getretene Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG).

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Hintergrund der Entscheidung
    • 1. Problemaufriss
    • 2. Theorie der Endenergieeinsparung
    • 3. Theorie der Primärenergieeinsparung
    • 4. Argumente gegen die Theorie der Endenergieeinsparung
    • 5. Argumente gegen die Theorie der Primärenergieeinsparung
    • 6. Die Entscheidung des BGH
    • 7. Bewertung der Entscheidung
  • III. Reichweite der Entscheidung
  • ZfIR 2009, 50
  • IV. Auswirkungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes?
  • V. Zusammenfassung
*
Rechtsanwalt in Hamburg, Allen & Overy LLP

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