ZfIR 2020, 661

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 AufsätzeFabian Kratzlmeier*

Zuzahlungspflicht des Mieters bei Renovierung durch den Vermieter?

Zugleich Besprechung von BGH v. 8. 7. 2020 – VIII ZR 163/18, ZfIR 2020, 668 und v. 8. 7. 2020 – VIII ZR 270/18, ZfIR 2020, 686 (LS) – beide in diesem Heft

Abermals hatte sich der u. a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des BGH mit sog. Schönheitsreparaturen zu befassen. Entgegen vorangegangenen Entscheidungen, die nahezu ausnahmslos die Zulässigkeit der AGB-mäßigen Übertragung dieser Instandhaltungsarbeiten auf den Mieter zum Gegenstand hatten, betrafen die beiden vorliegenden Urteile schwerpunktmäßig das gesetzliche Pflichtenregime und die damit einhergehende Kostenzuweisung. Die Urteile geben Anlass, den Umfang der Pflicht des Vermieters gem. § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB sowie die damit einhergehende Kostentragungspflicht zu konkretisieren und deren nun durch den BGH gesteckte Grenzen vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungen und der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung kritisch zu hinterfragen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB als Dauerpflicht
  • III. Zustand bei Vertragsschluss als Bezugspunkt
  • IV. Kostenbeteiligung des Mieters bei Verbesserungen der Mietsache
    • 1. Klassifizierung von Verbesserungsarbeiten
    • 2. Gesetzliche Regelung zur Kostenbeteiligung des Mieters
    • 3. Abschließender Charakter des § 559 BGB
      • 3.1 Ausschluss einmaliger (Zu-)Zahlungspflichten
      • 3.2 Beteiligung des Mieters nur bei (qualifizierter) Modernisierung
    • 4. Renovierung als qualifizierte Modernisierung?
      • 4.1 Modernisierungsmaßnahme gem. § 555b Nr. 4 oder 5 BGB
      • 4.2 Modernisierungsmaßnahme gem. § 555b Nr. 6 BGB
        • 4.2.1 Nicht zu vertretende Veränderung
        • 4.2.2 Keine Erhaltungsmaßnahme
    • 5. Pflicht des Vermieters zur Herstellung des ursprünglichen Zustands
      • 5.1 Keine unbillige Schlechterstellung des Vermieters
      • 5.2 Auswirkung einer Zuzahlung auf die vertragliche Beschaffenheit
      • 5.3 Folgerungen aus dem Pauschalreiserecht
      • 5.4 Kein bereicherungsrechtlicher Ausgleichsanspruch
  • V. Fälligkeit des Erhaltungsanspruchs
  • VI. Fazit
*
*)
Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl für bürgerliches Recht und Unternehmensrecht an der Universität Regensburg

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