ZfIR 2020, 661
Zuzahlungspflicht des Mieters bei Renovierung durch den Vermieter?
Zugleich Besprechung von BGH v. 8. 7. 2020 – VIII ZR 163/18, ZfIR 2020, 668 und v. 8. 7. 2020 – VIII ZR 270/18, ZfIR 2020, 686 (LS) – beide in diesem Heft
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB als Dauerpflicht
- III. Zustand bei Vertragsschluss als Bezugspunkt
- IV. Kostenbeteiligung des Mieters bei Verbesserungen der Mietsache
- 1. Klassifizierung von Verbesserungsarbeiten
- 2. Gesetzliche Regelung zur Kostenbeteiligung des Mieters
- 3. Abschließender Charakter des § 559 BGB
- 3.1 Ausschluss einmaliger (Zu-)Zahlungspflichten
- 3.2 Beteiligung des Mieters nur bei (qualifizierter) Modernisierung
- 4. Renovierung als qualifizierte Modernisierung?
- 4.1 Modernisierungsmaßnahme gem. § 555b Nr. 4 oder 5 BGB
- 4.2 Modernisierungsmaßnahme gem. § 555b Nr. 6 BGB
- 4.2.1 Nicht zu vertretende Veränderung
- 4.2.2 Keine Erhaltungsmaßnahme
- 5. Pflicht des Vermieters zur Herstellung des ursprünglichen Zustands
- 5.1 Keine unbillige Schlechterstellung des Vermieters
- 5.2 Auswirkung einer Zuzahlung auf die vertragliche Beschaffenheit
- 5.3 Folgerungen aus dem Pauschalreiserecht
- 5.4 Kein bereicherungsrechtlicher Ausgleichsanspruch
- V. Fälligkeit des Erhaltungsanspruchs
- VI. Fazit
- *
- *)Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl für bürgerliches Recht und Unternehmensrecht an der Universität Regensburg
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