ZfIR 2018, 645

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 AufsätzeAndrik Abramenko*

Der Ehrschutz des Verwalters

Der Verwalter von Gemeinschaftseigentum hat regelmäßig mit widerstreitenden Interessen innerhalb der Eigentümergemeinschaft zu tun, die er nicht sämtlich zu einem allseits befriedigenden Ergebnis ausgleichen kann. In der Folge bleibt eine Verärgerung derjenigen, die sich nicht durchsetzen konnten, oftmals nicht aus. Nicht selten macht sich dieser Ärger dann in unsachlichen Äußerungen oder gar in Beschimpfungen Luft, die den Verwalter persönlich verletzen, schlimmstenfalls sogar als Rufschädigung in seiner Tätigkeit behindern können. Vorliegender Beitrag will die prozessualen und materiell-rechtlichen Risiken und Möglichkeiten, die ein gerichtliches Vorgehen insbesondere im Wege einer Unterlassungsklage aufweist, aber auch Alternativen zu einem oftmals enttäuschenden Vorgehen auf diesem Wege aufzeigen.

Inhaltsübersicht

  • I. Verfahren
    • 1. Streitwert
    • 2. Verfahren nach § 43 Nr. 3 WEG
    • 3. Landesrechtliches Schlichtungsverfahren
    • 4. Vergemeinschaftung
    • 5. Antrag
  • II. Materiell-rechtliche Voraussetzungen
    • 1. Formalbeleidigungen und Schmähkritik
      • 1.1 Formalbeleidigungen
      • 1.2 Schmähkritik
      • 1.3 Unterlassungsanspruch
    • 2. Bewusst oder zweifelsfrei unrichtige Tatsachenbehauptungen
    • 3. Sonstige Tatsachenbehauptungen
      • 3.1 Abwägung von Ehrschutz und Meinungsfreiheit
      • 3.2 Abweichende Auffassungen
    • 4. Folgerungen für den Verwalter
    • 5. Vortrag im Prozess
      • 5.1 Tatsachenvortrag einer Partei im Prozess
      • 5.2 Wohnungseigentümer als Zeugen
      • 5.3 Grenzen
    • 6. Meinungsäußerungen
      • 6.1 Begriff
      • 6.2 Abgrenzung zu Formalbeleidigung und Schmähkritik
      • 6.3 Zulässigkeit
      • 6.4 Folgen für Unterlassungsklagen des Verwalters
      • 6.5 Beispiele aus der Rechtsprechung
  • III. Alternativen zum gerichtlichen Vorgehen
    • 1. Gegenkritik
    • 2. Schadensersatz
      • 2.1 Kritik als Vertragsverletzung
      • 2.2 Schadensersatz aus § 826 BGB
      • 2.3 Schadensumfang
*
*)
Dr. iur., Dr. phil., Richter am AG, Idstein. Bei dem Beitrag handelt es sich um eine gekürzte und akualisierte Fassung eines am 17. 5. 2018 in Berlin auf dem Deutschen Immobilienverwalterkongress 2018 des BVI gehaltenen Vortrags.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell