ZfIR 2018, 645
Der Ehrschutz des Verwalters
Inhaltsübersicht
- I. Verfahren
- 1. Streitwert
- 2. Verfahren nach § 43 Nr. 3 WEG
- 3. Landesrechtliches Schlichtungsverfahren
- 4. Vergemeinschaftung
- 5. Antrag
- II. Materiell-rechtliche Voraussetzungen
- 1. Formalbeleidigungen und Schmähkritik
- 1.1 Formalbeleidigungen
- 1.2 Schmähkritik
- 1.3 Unterlassungsanspruch
- 2. Bewusst oder zweifelsfrei unrichtige Tatsachenbehauptungen
- 3. Sonstige Tatsachenbehauptungen
- 3.1 Abwägung von Ehrschutz und Meinungsfreiheit
- 3.2 Abweichende Auffassungen
- 4. Folgerungen für den Verwalter
- 5. Vortrag im Prozess
- 5.1 Tatsachenvortrag einer Partei im Prozess
- 5.2 Wohnungseigentümer als Zeugen
- 5.3 Grenzen
- 6. Meinungsäußerungen
- 6.1 Begriff
- 6.2 Abgrenzung zu Formalbeleidigung und Schmähkritik
- 6.3 Zulässigkeit
- 6.4 Folgen für Unterlassungsklagen des Verwalters
- 6.5 Beispiele aus der Rechtsprechung
- III. Alternativen zum gerichtlichen Vorgehen
- 1. Gegenkritik
- 2. Schadensersatz
- 2.1 Kritik als Vertragsverletzung
- 2.2 Schadensersatz aus § 826 BGB
- 2.3 Schadensumfang
- *
- *)Dr. iur., Dr. phil., Richter am AG, Idstein. Bei dem Beitrag handelt es sich um eine gekürzte und akualisierte Fassung eines am 17. 5. 2018 in Berlin auf dem Deutschen Immobilienverwalterkongress 2018 des BVI gehaltenen Vortrags.
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