ZfIR 2017, 656

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 AufsätzeRon Baer*

Veräußerungsbeschränkung nach § 12 WEG und Verwalterzustimmung

Pflichten des Verwalters im Hinblick auf den Nachweis seiner Verwalterstellung gegenüber Grundbuchämtern und Notaren

Viele Gemeinschaftsordnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften enthalten eine Veräußerungsbeschränkung nach § 12 WEG, wonach die Veräußerung der Zustimmung des Verwalters bedarf. Während die Veräußerungszustimmung selbst regelmäßig in der Rechtsprechung und im Schrifttum behandelt wird, steht der Nachweis der Verwaltereigenschaft in grundbuchtauglicher Form selten im Fokus. Dieser ist jedoch für eine wirksame Verwalterzustimmung ebenso wichtig wie die Zustimmung selbst. Der Nachweis der Verwaltereigenschaft ist unabdingbare Voraussetzung für den Vollzug von Verträgen, die einer Verwalterzustimmung nach § 12 WEG bedürfen. Diesem Nachweis wird in der Praxis oft nicht die gebührende Beachtung geschenkt, insbesondere durch den Verwalter selbst, aber auch durch manche Notare. Dieser Beitrag weist auf die Bedeutung des Nachweises hin und unterbreitet Handhabungsvorschläge für die Praxis.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Notwendigkeit des Verwalternachweises
  • III. Führung des Nachweises gegenüber dem Grundbuchamt
  • IV. Führung des Nachweises gegenüber dem Notar
  • V. Pflicht des Verwalters zum Nachweis seiner Verwalterstellung
  • VI. Vorschlag für die Praxis
*
*)
Dr. iur., Rechtsanwalt und Notar in Berlin

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