ZfIR 2015, 704
Zwangsversteigerungsverfahren ohne Schuldner
Eigentumsvertreter gem. § 787 ZPO, Vertreter gem. § 779 Abs. 2 ZPO, Nachlass- oder Abwesenheitspfleger, Zustellungsvertreter
Inhaltsübersicht
- I. Das herrenlose Grundstück
- 1. Bestellung eines Eigentumsvertreters
- 1.1 Eigentumsaufgabe vor Anordnung des Verfahrens
- 1.2 Eigentumsaufgabe nach Anordnung des Verfahrens
- 1.3 Maßnahmen des Versteigerungsgerichts
- 2. Zuständigkeit
- 3. Rechtliche Stellung des Vertreters
- 4. Vergütung des Vertreters
- II. Der unbekannte Erbe des Schuldners
- 1. Eintritt des Erbfalls vor Verfahrensanordnung
- 1.1 Erteilung der Vollstreckungsklausel und Zustellung
- 1.2 Bestellung eines Vertreters gem. § 779 Abs. 2 ZPO
- 1.2.1 Zuständigkeit
- 1.2.2 Rechtliche Stellung des Vertreters
- 1.2.3 Vergütung des Vertreters
- 1.3 Anordnung einer Nachlasspflegschaft
- 1.3.1 Einrichtung der Nachlasspflegschaft gem. § 1961 BGB
- 1.3.2 Zuständigkeit
- 1.3.3 Rechtliche Stellung des Nachlasspflegers
- 1.3.4 Vergütung des Nachlasspflegers
- 2. Erbfall nach Zustellung des Anordnungsbeschlusses
- III. Bestellung eines Pflegers für den unbekannten Beteiligten
- IV. Der unbekannte Aufenthalt des Schuldners
- 1. Anordnung der Abwesenheitspflegschaft
- 1.1 Zuständigkeit für die Einrichtung der Pflegschaft
- 1.2 Rechtliche Stellung des Abwesenheitspflegers
- 1.3 Vergütung des Abwesenheitspflegers
- 2. Bestellung eines Zustellungsvertreters
- 2.1 Zustellungsvertreter wegen notwendiger öffentlicher Zustellung
- 2.2 Zustellungsvertreter wegen Zustellung im Ausland
- 2.3 Folgen einer unzulässige Bestellung des Zustellungsvertreters
- V. Fazit
- *
- Dipl. Rpfl. – Bearbeiter von Zwangsversteigerungsverfahren bis 2014 – AG Herford
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