ZfIR 2015, 704

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015AufsätzeNorbert Meerhoff*

Zwangsversteigerungsverfahren ohne Schuldner

Eigentumsvertreter gem. § 787 ZPO, Vertreter gem. § 779 Abs. 2 ZPO, Nachlass- oder Abwesenheitspfleger, Zustellungsvertreter

Ein Zwangsversteigerungsverfahren kann dann für das Gericht und die Verfahrensbeteiligten noch komplizierter werden als es ohnehin schon ist, wenn das Verfahren „ohne Schuldner“ durchgeführt werden muss. Dieses Problem tritt insbesondere dann auf, wenn der Schuldner das Eigentum am Versteigerungsobjekt aufgegeben hat, er vor der Anordnung oder im Laufe des Verfahrens verstirbt oder sein Aufenthalt nicht bekannt ist. Das Versteigerungsgericht muss in diesen Fällen entscheiden, ob die Bestellung eines Zustellungsvertreters im Interesse der erfolgreichen und zügigen Verfahrensdurchführung ausreichend ist oder ob zur Wahrnehmung der Rechte des Schuldners andere Maßnahmen angezeigt sind. Auch in den Fällen, dass ein anderer Beteiligter durch Tod aus dem Verfahren ausscheidet oder sein Aufenthalt dem Gericht nicht bekannt ist, muss das Versteigerungsgericht klären, ob in diesen Fällen Maßnahmen gem. § 6 ZVG im Interesse eines Verfahrensbeteiligten ausreichend sind, um seine schützenswerten Belange zu wahren. In diesem Beitrag soll aber zunächst nur auf das „schuldnerlose Verfahren“ eingegangen und dargestellt werden, welche Lösungsansätze dem Gericht zur Verfügung stehen.

Inhaltsübersicht

  • I. Das herrenlose Grundstück
    • 1. Bestellung eines Eigentumsvertreters
      • 1.1 Eigentumsaufgabe vor Anordnung des Verfahrens
      • 1.2 Eigentumsaufgabe nach Anordnung des Verfahrens
      • 1.3 Maßnahmen des Versteigerungsgerichts
    • 2. Zuständigkeit
    • 3. Rechtliche Stellung des Vertreters
    • 4. Vergütung des Vertreters
  • II. Der unbekannte Erbe des Schuldners
    • 1. Eintritt des Erbfalls vor Verfahrensanordnung
      • 1.1 Erteilung der Vollstreckungsklausel und Zustellung
      • 1.2 Bestellung eines Vertreters gem. § 779 Abs. 2 ZPO
        • 1.2.1 Zuständigkeit
        • 1.2.2 Rechtliche Stellung des Vertreters
        • 1.2.3 Vergütung des Vertreters
      • 1.3 Anordnung einer Nachlasspflegschaft
        • 1.3.1 Einrichtung der Nachlasspflegschaft gem. § 1961 BGB
        • 1.3.2 Zuständigkeit
        • 1.3.3 Rechtliche Stellung des Nachlasspflegers
        • 1.3.4 Vergütung des Nachlasspflegers
    • 2. Erbfall nach Zustellung des Anordnungsbeschlusses
  • III. Bestellung eines Pflegers für den unbekannten Beteiligten
  • IV. Der unbekannte Aufenthalt des Schuldners
    • 1. Anordnung der Abwesenheitspflegschaft
      • 1.1 Zuständigkeit für die Einrichtung der Pflegschaft
      • 1.2 Rechtliche Stellung des Abwesenheitspflegers
      • 1.3 Vergütung des Abwesenheitspflegers
    • 2. Bestellung eines Zustellungsvertreters
      • 2.1 Zustellungsvertreter wegen notwendiger öffentlicher Zustellung
      • 2.2 Zustellungsvertreter wegen Zustellung im Ausland
      • 2.3 Folgen einer unzulässige Bestellung des Zustellungsvertreters
  • V. Fazit
*
Dipl. Rpfl. – Bearbeiter von Zwangsversteigerungsverfahren bis 2014 – AG Herford

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