ZfIR 2009, 681
Gesetzliche Neuregelung zur Modernisierung des Grundbuchverfahrens
Schon heute werden Grundbücher in Deutschland in elektronischer Form geführt. Das am 1.10.2009 in Kraft getretene „Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften“ (ERVGBG), das insbesondere Änderungen in Grundbuchordnung und Grundbuchverfügung mit sich bringt, ermöglicht nunmehr die elektronische Kommunikation zwischen den Verfahrunensbeteiligten. Der bisher papiergebundene Rechtsverkehr mit dem Grundbuchamt sowie die Aktenführung des Grundbuchamtes sollen nun in elektronischer Form ermöglicht werden, wobei die konkrete Einführung des elektronischen Grundbuchverfahrens und der elektronischen Grundakte den Landesregierungen vorbehalten bleibt. Nach der Intention des Gesetzgebers sollen mit dem ERVGBG unwirtschaftliche Medienbrüche vermieden und das grundbuchrechtliche Verfahren, insbesondere das Eintragungsverfahren, vereinfacht und beschleunigt werden. Die Verfasser stellen die wesentlichen Neuregelungen vor und zeigen damit einhergehende Vorteile und Probleme auf.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Das neue elektronische Grundbuchverfahren
- 1. Die Neuregelungen im Einzelnen
- 1.1 Allgemeine Anforderungen an den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Grundakte
- 1.2 Eingang elektronischer Dokumente beim Grundbuchamt
- 1.3 Form elektronischer Dokumente
- 1.4 Übertragung von Dokumenten
- 1.5 Akteneinsicht, Datenabruf und Gebühren
- 1.6 Entscheidungen, Verfügungen und Mitteilungen
- 1.7 Nachweise auf Grund von Registereintragungen
- 2. Dem Bundesministerium der Justiz vorbehaltene Regelungen gemäß § 141 GBO
- 3. Technische Störungen und die Rückkehr zum Papiergrundbuch
- III. RZusammenfassung und erste Bewertung der Reform
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- LL.M. (University of Stellenbosch), Rechtsanwalt in Frankfurt/M., Clifford Chance
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- Dr. iur., Diplom-Betriebswirt (BA), Rechtsanwalt in Frankfurt/M., Clifford Chance
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