ZfIR 2008, 664

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2008AufsätzeThomas Fromm*

Formfehlerhafte Klauselumschreibung nach Abtretung kreditvertraglicher Sicherheiten

Der Autor befasst sich mit der ungleichgewichtigen Situation, die entsteht, wenn ein Kreditnehmer aus abgetretenen Sicherheiten in Form einer Grundschuld und eines abstrakten Schuldanerkenntnisses in Anspruch genommen wird. Dabei wendet sich der Verfasser insbesondere der Inanspruchnahme aus dem Schuldanerkenntnis zu. Hierzu führt er aus, dass dem Schuldanerkenntnis bei gutgläubigem Erwerb der Grundschuld ebenso wenige Einwendungen entgegengesetzt werden können wie der Grundschuld. Auf Grund der bestehenden Praxis, bei der Übertragung lediglich die Abtretungserklärung zu beglaubigen, sieht der Verfasser aber die Möglichkeit, der Inanspruchnahme aus dem Schuldanerkenntnis mit der Erinnerung nach § 732 ZPO zu begegnen.

Inhaltsübersicht

  • I. Grundschuld und persönliche Haftungsübernahme
    • 1. Vollstreckungserleichterung für den Kreditgeber
    • 2. Einwendungswegfall gegen die Grundschuld bei Zession
    • 3. Einwendungen gegen abgetretenes Schuldanerkenntnis
      • 3.1 Rechtliche Unabhängigkeit des Schuldanerkenntnisses
      • 3.2 Causa des Schuldanerkenntnisses
  • II. Korrekturen de lege lata und de lege ferenda
  • III. Formgebundener Nachweis der Abtretung insbesondere des Schuldverhältnisses
    • 1. Zur Anwendung kommende Formbestimmungen
    • 2. Reichweite des Formerfordernisses des § 727 ZPO
      • 2.1 Reichweite nach dem Wortlaut
      • 2.2 Praktische Erheblichkeit für die Grundschuld- abtretung
      • 2.3 Praktische Erheblichkeit für die Abtretung des Schuldanerkenntnisses
  • IV. Nachweis der Annahmeerklärung gemäß § 727 ZPO
    • 1. Sonderfall Inkassozession?
    • 2. Einfluss der Empfangsbedürftigkeit auf die Form
    • 3. Bedeutung der Zustellungserleichterung gemäß § 799 ZPO für den Nachweis nach § 727 ZPO
    • 4. Die Konstruktion des Bundesgerichtshofs
      • 4.1 Unterschiedliche Schuldnerstellung bei Abtretung der Eigentümergrundschuld und der Grundschuld
      • 4.2 Verschiedene Nachweisanforderungen nach § 726 ZPO und § 727 ZPO
  • V. Erinnerung oder Klage des Schuldners
  • VI. Ergebnis
*
Rechtsassessor in Hamburg

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