ZfIR 2019, 585
Aktuelle BGH-Rechtsprechung zur Zwangsverwaltung und ihrem wohnungseigentumsrechtlichen Umfeld
Inhaltsübersicht
- I. Zwangsverwaltung
- 1. Fallliste
- 2. Verwaltung des beschlagnahmten Grundbesitzes
- 2.1 Der Fall „Späte Reue“
- 2.1.1 Der Fall
- 2.1.2 Die Lösung
- 2.1.2.1 Ausgangslage
- 2.1.2.2 Richtiger Erklärungsempfänger
- 2.1.2.3 Form der Optionserklärung
- 2.2 Der Fall „Sell und Lease Back“
- 2.2.1 Der Fall
- 2.2.2 Die Lösung
- 2.2.2.1 Ausgangslage
- 2.2.2.2 Recht der Schuldner zum Besitz aus § 149 Abs. 1 ZVG?
- 2.2.2.3 Recht zum Besitz von Sohn S2?
- 2.3 Der Fall Bezahltes Eigenheim
- 2.3.1 Der Fall
- 2.3.2 Die Lösung
- 2.2.2.1 Ausgangslage
- 2.3.2.2 Abwohnvereinbarung – ein Mietvertrag?
- 3. Zwangsverwaltung und Insolvenzanfechtung
- 3.1 Der Fall „Verdutzte Gläubigerin“
- 3.2 Die Lösung
- 3.2.1 Ausgangslage
- 3.2.2 Passivlegitimation der beklagten Bank
- 3.2.2.1 Wegen Rechtsnachfolge nach § 145 Abs. 2 InsO?
- 3.2.2.2 Wegen Mittelbarer Vorteils?
- 3.2.2.3 Wegen Anfechtungshaftung des Gläubigers nach Aufhebung der Zwangsverwaltung?
- 4. Ersteherverwaltung (§ 94 ZVG)
- 4.1 Der Fall „Saumselige Ersteherin“
- 4.2 Die Lösung
- 4.2.1 Zur gerichtlichen Verwaltung nach § 94 ZVG
- 4.2.2 Aufhebung der gerichtlichen Verwaltung
- 5. Gebühren
- 5.1 Der Fall „Unkomplizierter Gutshof“
- 5.2 Die Lösung
- II. Wohnungseigentumsrechtliches Umfeld
- 1. Fallliste
- 2. Grundlagen der WEG
- 2.1 Vergemeinschaftung von Abwehransprüchen
- 2.2 Entziehung einer Sondernutzungsfläche
- 2.2.1 Der Fall „Hartnäckige Stadtverwaltung“
- 2.2.2 Die Lösung
- 2.2.2.1 Duldungsanspruch aus § 242 BGB?
- 2.2.2.2 „Vorgriffsanspruch“ gemäß § 10 Abs. 2 Satz 3, § 15 Abs. 3 WEG?
- 2.2.2.3 Erstherstellungsanspruch aus § 21 Abs. 4 WEG?
- 2.2.2.4 Aufhebung und Zurückverweisung?
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- 2.3 Entziehung des Wohnungseigentums (sog. Abmeierungsklage)
- 2.3.1 Der Fall „Altes Ehepaar“
- 2.3.2 Die Lösung
- 2.3.2.1 Einführung
- 2.3.2.2 Der nicht störende Miteigentümer
- 2.3.2.3 Entziehung mit Abwendungsbefugnis
- 2.3.2.4 Verfahren
- 2.3.2.5 Praktische Bedeutung
- 3. Grenzen des Sondereigentums
- 3.1 Regelung mit Vereinbarungscharakter
- 3.1.1 Der Fall „Wohnungslose in Berliner Altbau“
- 3.1.2 Die Lösung
- 3.1.2.1 Überschreiten der Gebrauchsgrenzen
- 3.1.2.2 Einschränkende Zweckbestimmung?
- 3.1.2.3 Einschränkung durch Charakter der Anlage?
- 3.1.2.4 Und etwaige „Nebenwirkungen“?
- 3.2 Änderung von Nutzungsbeschränkungen
- 3.2.1 Der Fall „Unattraktives Ärztehaus“
- 3.2.2 Die Lösung
- 3.2.2.1 Überschreiten der Gebrauchsgrenzen
- 3.2.2.2 Anspruch auf Änderung der Vereinbarung
- 4. Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
- 4.1 Erstherstellung und Sanierung
- 4.1.1 Der Fall „Nasse Souterrainbüros“
- 4.1.1.1 Der Fall
- 4.1.1.2 Die Lösung
- 4.1.1.2.1 Auslegung des Klageantrags
- 4.1.1.2.2 Erstherstellungsanspruch?
- 4.1.1.2.3 Sanierungsanspruch
- 4.1.2 Der Fall „Bockige Mehrheit“
- 4.1.2.1 Der Fall
- 4.1.2.2 Die Lösung
- 4.1.2.2.1 Anspruchsgrundlage
- 4.1.2.2.2 Pflichtverletzung und Schaden
- 4.1.2.2.3 Entlastungsbeweis geführt?
- 4.2 Haftungsregime
- 4.2.1 Der Fall „Schlechte Sanierung“
- 4.2.2 Die Lösung
- 4.2.2.1 Haftung der Verwalterin
- 4.2.2.2 Haftung der WEG?
- 4.2.2.3 Anspruch aus § 14 Nr. 4 Halbs. 2 WEG?
- 4.3 Aufwendungsersatzanspruch des Wohnungseigentümers
- 4.3.1 Der Fall „Gebäudeversicherung“
- 4.3.2 Die Lösung
- 4.4 Einzelfragen
- 4.4.1 Anmeldung von Hausgeldansprüchen in der Zwangsversteigerung
- 4.4.2 Trittschallschutzniveau bei Reparatur
- 4.4.3 Einbau von Rauchwarnmeldern
- 5. Verfahrensrecht
- 5.1 Dauerbrenner Eigentümerliste
- 5.2 Nichtigkeit eines gerichtlich ersetzten Beschlusses
- *
- *)Die Verfasserin ist stellv. Vorsitzende des V. Zivilsenats des BGH und Honorarprofessorin der Humboldt-Universität zu Berlin. Der Beitrag ist die erweiterte Fassung des Referats, das die Verfasserin auf der Jahrestagung der Zwangsverwalter 2019 am 3. 4. 2019 in Berlin gehalten hat
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