ZfIR 2018, 595
Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung von Vindikationslegaten im Erbschein: Probleme und einstweiliger Rechtsschutz im deutschen Grundbuchverfahren
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Vermerk von Vindikationslegaten im Erbschein
- 1. Wirkungen des Vindikationslegats: uneingeschränkt und universell
- 2. Erbschein und Grundbuchamt
- 3. Rechtsschutz: Aufnahme des Vindikationslegats im Erbschein
- 4. Sicherungsprogrammatik des Erbscheins
- 5. Gleichstellung von Erbschein und Grundbucheintragung
- 6. Beschränkter Erbschein über hoffreies Vermögen
- 7. Vorbehalte der Nachlasspraxis
- III. Vindikationslegat nicht im Erbschein aufgenommen – einstweiliger Rechtsschutz durch Arrest?
- IV. Vindikationslegat nicht im Erbschein aufgenommen – einstweiliger Rechtsschutz durch Einstweilige Verfügung, gerichtet auf Eintragung eines Widerspruchs
- 1. Einstweilige Verfügung
- 2. Einstweilige Verfügung: Vormerkung oder Widerspruch?
- 3. Widerspruch als probates Mittel
- 4. Widerspruch als grundbuchrechtlicher Schutzvermerk
- 5. Eintragung aufgrund Bewilligung des Erben
- 6. Ersuchen des Gerichts, § 941 ZPO
- 7. Eintragung des Widerspruchs im Grundbuch
- 8. Kosten der Eintragung eines Widerspruchs
- 9. Spätere Löschung des Widerspruchs
- V. Vindikationslegat nicht im Erbschein aufgenommen – einstweiliger Rechtsschutz durch Einstweilige Verfügung, gerichtet auf Eintragung eines gerichtlichen Verfügungsverbotes
- 1. Gerichtliches Verfügungsverbot
- 2. Eintragung im Grundbuch
- 3. Gebührenfreie Eintragung
- 4. Spätere Löschung des Verfügungsverbotes
- VI. Abschließender Exkurs: soll das Vindikationslegat auch im nationalen Recht verankert werden?
- *
- *)Dipl.-Rechtspfleger, Bezirksrevisor am Grundbuchamt München. Der Aufsatz beruht teilweise auf einem Vortrag, gehalten auf dem 14. Münchner Erbrechts- und Deutschen Nachlassgerichtstag 2018, 25.Juli 2018.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.