ZfIR 2018, 595

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 AufsätzeHarald Wilsch*

Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung von Vindikationslegaten im Erbschein: Probleme und einstweiliger Rechtsschutz im deutschen Grundbuchverfahren

Die EuGH- Rechtsprechung zur Wirkung von Vindikationslegaten (vgl. ZfIR 2018, 287) zwingt die deutsche Nachlasspraxis dazu, die Frage nach der Berücksichtigung von Vindikationslegaten im Erbschein neu zu überdenken. Hilfreich hierbei ist die Perspektive, die das deutsche Grundbuchverfahren einnimmt. Beide Aspekte sollen im folgenden Beitrag behandelt werden. Darüber hinaus soll der einstweilige Rechtsschutz für den Fall beleuchtet werden, dass das Vindikationslegat nicht im Erbschein aufgenommen wird. Den Abschluss bildet ein Exkurs über die Möglich- bzw. Notwendigkeit einer Verankerung von Vindikationslegaten im nationalen Recht.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Vermerk von Vindikationslegaten im Erbschein
    • 1. Wirkungen des Vindikationslegats: uneingeschränkt und universell
    • 2. Erbschein und Grundbuchamt
    • 3. Rechtsschutz: Aufnahme des Vindikationslegats im Erbschein
    • 4. Sicherungsprogrammatik des Erbscheins
    • 5. Gleichstellung von Erbschein und Grundbucheintragung
    • 6. Beschränkter Erbschein über hoffreies Vermögen
    • 7. Vorbehalte der Nachlasspraxis
  • III. Vindikationslegat nicht im Erbschein aufgenommen – einstweiliger Rechtsschutz durch Arrest?
  • IV. Vindikationslegat nicht im Erbschein aufgenommen – einstweiliger Rechtsschutz durch Einstweilige Verfügung, gerichtet auf Eintragung eines Widerspruchs
    • 1. Einstweilige Verfügung
    • 2. Einstweilige Verfügung: Vormerkung oder Widerspruch?
    • 3. Widerspruch als probates Mittel
    • 4. Widerspruch als grundbuchrechtlicher Schutzvermerk
    • 5. Eintragung aufgrund Bewilligung des Erben
    • 6. Ersuchen des Gerichts, § 941 ZPO
    • 7. Eintragung des Widerspruchs im Grundbuch
    • 8. Kosten der Eintragung eines Widerspruchs
    • 9. Spätere Löschung des Widerspruchs
  • V. Vindikationslegat nicht im Erbschein aufgenommen – einstweiliger Rechtsschutz durch Einstweilige Verfügung, gerichtet auf Eintragung eines gerichtlichen Verfügungsverbotes
    • 1. Gerichtliches Verfügungsverbot
    • 2. Eintragung im Grundbuch
    • 3. Gebührenfreie Eintragung
    • 4. Spätere Löschung des Verfügungsverbotes
  • VI. Abschließender Exkurs: soll das Vindikationslegat auch im nationalen Recht verankert werden?
*
*)
Dipl.-Rechtspfleger, Bezirksrevisor am Grundbuchamt München. Der Aufsatz beruht teilweise auf einem Vortrag, gehalten auf dem 14. Münchner Erbrechts- und Deutschen Nachlassgerichtstag 2018, 25.Juli 2018.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell