ZfIR 2016, 613
Beschaffenheitsvereinbarungen beim Grundstückskauf
Zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 6. 11. 2015 – V ZR 78/14, ZfIR 2016, 226 (m. Anm. Schmidt, S. 231)
Inhaltsübersicht
- I. Die Entscheidung
- II. Minderungsanspruch aus § 437 Nr. 2, § 441 Abs. 1, 4, § 346 Abs. 1 BGB
- 1. Die ausdrückliche Beschaffenheitsvereinbarung gem. § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB als Ausgangspunkt
- 2. Die Möglichkeit einer konkludent geschlossenen Beschaffenheitsvereinbarung durch Übergabe des Exposés
- 3. Die Problemstellung im alten Kaufrecht
- 4. Besonderheiten beim Grundstückskauf
- 4.1 Die Grundsätze der notariellen Beurkundung
- 4.2 Beschaffenheitsvereinbarung oder nicht – eine Auslegungsfrage
- 4.3 Richtlinienkonformität
- 5. Vorliegen eines Sachmangels aufgrund öffentlicher Äußerungen gemäß § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB
- III. Eine Fehlbetrachtung der Vorinstanz – zum Verhältnis von Beschaffenheitsvereinbarung und Haftungsausschluss
- IV. Die c. i. c. als letzter Ausweg?
- 1. Grundsätzlicher Vorrang des Gewährleistungsrechts
- 2. Die Haftung wegen vorsätzlich unrichtiger Informationen
- 3. Aufklärungspflichten des Verkäufers
- 4. Kritik
- V. Eine im Ergebnis sachgerechte Entscheidung
- VII. Zusammenfassung und Fazit
- *
- *)Dipl.-Jur. Wissenschaftliche Mitarbeiterin – Kanzlei Neuwerk Rechtsanwälte, Hamburg
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