ZfIR 2016, 589
BGH-Rechtsprechung zu ZVG und WEG von März 2015 bis März 2016
Inhaltsübersicht
- I. Zwangsverwaltung
- 1. Fallübersicht
- 2. Inbesitznahme
- 2.1 Herausgabeanspruch gegen Wohnrechtsinhaberin
- 2.1.1 Der Fall
- 2.1.2 Die Lösung
- 2.1.2.1 Materiell-rechtliche Herausgabeansprüche
- 2.1.2.2 Vollstreckungsrechtlicher Herausgabeanspruch
- 2.1.2.3 Zahlungsansprüche
- 2.2 Ermittlung von Rechten Dritter
- 2.2.1 Der Fall
- 2.2.2 Die Lösung
- 2.3 Herausgabe der Mietkaution vom Wohnungseigentumsverwalter
- 2.3.1 Der Fall
- 2.3.2 Die Lösung
- 3. Vergütungsschuldner bei Ersteherverwaltung
- 3.1 Der Fall
- 3.2 Die Lösung
- II. Wohnungseigentumsrecht
- 1. Fallübersicht
- 2. Grundlagen der WEG
- 2.1 Werdende Wohnungseigentümer
- 2.1.1 Einführung
- 2.1.2 Anforderungen an die Besitzerlangung
- 2.1.3 Übertragung der Rechtsstellung?
- 2.2 Bestellung des Verwalters
- 2.3 Protokollierungsklauseln
- 2.4 Herstellung des Gemeinschaftseigentums
- 2.4.1 Der Fall: Verkleinerter Kellerraum
- 2.4.2 Die Lösung
- 2.4.2.1 Zuordnung der Wand
- 2.4.2.2 Herstellungsanspruch
- 2.5 Erwerb von Grundstücken durch die WEG
- 2.5.1 Der Parkplatzfall
- 2.5.2 Die Lösung
- 2.5.2.1 Einführung
- 2.5.2.2 Beschlusskompetenz
- 2.5.2.3 Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung
- 3. Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
- 3.1 Rücklagen in Mehrhausanlagen
- 3.2 Darlehensaufnahme
- 3.2.1 Der Fall: KfW-Darlehen II
- 3.2.2 Die Lösung
- 3.2.2.1 Beschlusskompetenz
- 3.2.2.2 Sachliche Anforderungen
- 3.2.2.3 Verfahrensanforderungen
- 3.2.2.4 Verantwortung des Verwalters
- 3.3 Nutzung des Gemeinschaftseigentums
- 3.4 Eigenmächtige Sanierung
- 3.4.1 Der Fall: Feuchter Keller
- 3.4.2 Die Lösung
- 3.4.2.1 Denkbare Ansprüche wegen der Sanierung der Kellersohle
- 3.4.2.2 Vorrang des WEG
- 3.4.2.3 Ersatz für den Austausch der Türen
- 3.5 Erfüllung von Ansprüchen des Wohnungseigentümers
ZfIR 2016, 590
- 4. Geltendmachung von Ansprüche durch und gegen die WEG
- 4.1 Anspruch auf Nachbesserung aus einem Einzelvertrag
- 4.2 Folgen des An-sich-Ziehens von Ansprüchen
- 4.3 Inanspruchnahme der WEG
- 5. Umfang der Nutzung von Sondereigentum
- *
- *)Prof. Dr. iur., Richterin am BGH, V. Zivilsenat (stellv. Vors.), Karlsruhe/Berlin und Honorarprofessorin der Humboldt-Universität zu Berlin
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