ZfIR 2015, 635
Zivilrechtliche Herausforderungen bei Windenergieanlagen-Projekten an Land
Unter besonderer Berücksichtigung des Vertrags über die Nutzung von projektrelevanten Grundstücken als Instrument der Standortsicherung
Inhaltsübersicht
- I. Risikobetrachtung: Konnexität der Verträge im Rahmen eines WEA-Projektes sowie Vorgaben des Öffentlichen Rechts
- 1. Überblick2. Horizontale Risikobetrachtung (vertragliche Interdependenzen)
- 2.1 Ausgangssituation
- 2.2 Risikobewertung
- 3. Vertikale Risikobetrachtung (Regelungswirkung des Öffentlichen Rechts)
- 3.1 Ausgangssituation
- 3.2 Risikobewertung 1: projektausschließende Vorgaben des Öffentlichen Rechts
- 3.3 Risikobewertung 2: projektsteuernde Vorgaben des Öffentlichen Rechts
- II. Rechtliche Einordnung des Vertragstyps
- 1. Abgrenzungsrahmen und Bedeutung
- 2. Abgrenzung
- 2.1 Abgrenzungskriterium „Fruchtziehung“
- 2.2 Wind, Windenergie oder Strom als unmittelbare Sachfrüchte nach § 99 Abs. 1 BGB?
- 2.3 Einspeisevergütung als unmittelbare Rechtsfrucht nach § 99 Abs. 2 BGB?
- 2.4 Vorliegen eines Grundstückmietvertrags nach § 578 Abs. 1 BGB?
- 2.5 Zuordnungsergebnis
- III. Überlegungen und Vorschläge zur schuldrechtlichen Gestaltung des Flächennutzungsvertrags
- 1. Vorgegebene Besonderheiten der Vertragssituation: Beteiligtenbeziehungen, Eigentums- und Nutzungsverhältnisse
- 1.1 Einleitung
- 1.2 Vornutzung
- 1.3 Eigentümervielzahl
- 1.4 Vielfältige Nutzungserfordernisse
- 1.5 Dingliche Absicherung der Grundstücksnutzung
- 2. Grundlegende Fragen zu Abschluss und Struktur des Vertrags
- 2.1 Anwendung der §§ 312 ff. BGB
- 2.1.1 Bedeutung und Anwendungsbereich
- 2.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich
- 2.1.3 Sachlicher Anwendungsbereich
- 2.2 Anwendung der §§ 305 ff. BGB
- 2.3 Formelle Einleitung des Vertrages
- 2.4 Vertragsgegenstand
- 2.5 Rechte- und Pflichtenstruktur
- 2.5.1 Pflichten des Mieters
- 2.5.2 Pflichten des Vermieters
- 2.5.3 Beiderseitige Pflichten
- 2.6 Beziehungen zu Dritten
- 2.7 Vertragslaufzeit und -beendigung
- 2.8 Formeller Vertragsabschluss
- IV. Fazit
- *
- LL.M. im Umweltrecht (Universität Kassel), Regulierungsmanagement Herzo Werke GmbH. Im Rahmen einer vorhergehenden Beschäftigung als studentische Hilfskraft bei einem Energieversorger entstand die Idee für diesen Aufsatz. Für zahlreiche Anknüpfungspunkte und aktuelle Problemkreise aus der anwaltlichen Gestaltungspraxis sei an dieser Stelle Herrn RA Dr. Bernd Wust, LL. M. (Kapellmann und Partner Rechtsanwälte) besonders gedankt.
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