ZfIR 2014, 630

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014AufsätzeChristian Peter Hille*

Die Umlage von Centermanagementkosten

Sind die zusätzlich zum Mietzins zu zahlenden Nebenkosten bereits bei der Wohnraummiete erheblich und werden daher als „zweite Miete“ bezeichnet, so gilt dies in ungleich höherem Maße bei der Vermietung von Einkaufszentren. Neben den Betriebskosten gemäß § 2 BetrKV setzt der Vermieter nicht selten ein eigenes Centermanagement ein, um die Attraktivität des Centers zu erhöhen. Über eine Umsatzmiete partizipiert er so regelmäßig am wirtschaftlichen Erfolg des Mieters und riskiert umgekehrt bei einem Niedergang der Immobilie Verluste, da freistehende Flächen unvermietbar sind und im Ausnahmefall Mieterinsolvenzen oder außerordentliche Kündigungen drohen. Der nachfolgende Aufsatz befasst sich mit der Frage, inwieweit die hierdurch anfallenden Kosten formularvertraglich auf die Mieter umgelegt werden können.
ZfIR 2014, 631

Inhaltsübersicht

  • I. Der Begriff der Centermanagementkosten
    •  1. Betriebskosten i.S. d. § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 16 BetrKV und Verwaltungskosten
    •  2. Centermanagementkosten im engeren Sinne
      •   2.1 Definition und Beispiele
      •   2.2 Rechtliche Qualifikation
  • II. Pauschale Vereinbarung über die Umlage von Nebenkosten
    •  1. Umlage der Kosten der Betreibeskosten gemäß § 2 Nr. 1 bis 16 BetrKV
    •  2. Umlage der kaufmännischen und technischen Verwaltung
    •  3. Umlage der Kosten des Centermangements
      •   3.1 Begriffsbestimmung
      •   3.2 Unmöglichkeit der transparenten Darstellung
      •   3.3 Ergebnis
      •   3.4 Wechselwirkung mit anderen Umlageregelungen
    •  4. Strategien zur Umgehung der Unwirksamkeit des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB
      •   4.1 Vereinbarung einer Pauschale
      •   4.2 Begrenzung der Nebenkosten der Höhe nach
  • III. Vereinbarung über die Umlage konkreter Nebenkostenpositionen
    •  1. Inhaltskontrolle der Umlageklausel
      •   1.1 Qualifikation als Preisvereinbarung über Nebenleistungen
      •   1.2 Qualifikation als Preisnebenabrede
      •   1.3 Stellungnahme und Ergebnis
    •  2. Grundsätze der Inhaltskontrolle der Umlageklausel
      •   2.1 Übliche Organisation eines Einkaufszentrums
      •   2.2 Berücksichtigung des Interesses an der Leistung
      •   2.3 Begrenzung der Kosten
  • IV. Zusammenfassung
*
Dr. iur., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- u. Architektenrecht, Gelsenkirchen-Buer.

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