ZfIR 2014, 621
Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Immobilien
Zugleich Besprechung von BFH, Urt. v. 7.5.2014 – V R 1/10, ZfIR 2014, 650 und BFH, Beschl. v. 5.6.2014 – XI R 31/09, ZfIR 2014, 644 – beide in diesem Heft
Inhaltsübersicht
- I. Grundlagen
- 1. Gesetzlicher Hintergrund
- 2. Mögliche Vorsteuerschlüssel
- 3. Vorrangige Einzelzuordnung?
- II. Vorrang alternativer Umsatzsteuerschlüssel nach § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG
- III. Grundsatzentscheidung des EuGH (BLC)
- IV. Das BLC-Folgeurteil des BFH (V. Senat)
- V. Urteil des BFH vom 7.5.2014 (V. Senat)
- 1. Sachverhalt
- 2. Entscheidung des FG Münster
- 3. Entscheidung des BFH
- 4. Stellungnahme
- 5. Praxisfolgen
- VI. Vorlagebeschluss des BFH vom 5.6.2014 (XI. Senat)
- 1. Sachverhalt
- 2. Vorsteueraufteilung bei einzeln zuzuordnenden Anschaffungs- und Herstellungskosten
- 2.1 Problemstellung und Position des XI. Senats
- 2.2 Stellungnahme
- 3. Eingangsleistungen für die Nutzung, Erhaltung oder Unterhaltung
- 3.1 Problemstellung und Position des XI. Senats
- 3.2 Stellungnahme
- 4. Vorsteuerberichtigung wegen der Einführung von § 15a Abs. 4 Satz 3 UStG zum 1.1.2004
- 4.1 Problemstellung und Position des XI. Senats
- 4.2 Stellungnahme
- VII. Fazit und Ausblick
- *
- Prof. Dr. iur., LL.M. (Taxation), Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Hannover sowie Dozent für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management. Der Verfasser war zuvor als Richter sowie Rechtsanwalt und Steuerberater tätig.
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