ZfIR 2014, 613

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014AufsätzeMichael Drasdo*

Wohnungseigentum bei Hotelanlagen

Hotels in Feriengebieten sind beliebt. Vor Jahren wurden sie auch bereits als Kapitalanlageobjekte in der Form des Wohnungs- und Teileigentums entdeckt. Zwischenzeitlich zeigen sich jedoch die ersten Mängel solcher Konstruktionen. Sie sind oftmals auf konzeptionelle Fehler in der Gemeinschaftsordnung und den begleitenden Vereinbarungen zurückzuführen. Unzulängliche Management- und Verwaltungsleistungen führen darüber hinaus ebenso zu weiteren Schäden der beteiligten Personen wie die mangelnde Bereitschaft der Sondereigentümer, rechtzeitig notwendige Sanierungen und Modernisierungen durchzuführen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Erscheinungsformen
  • III. Abgeschlossenheit
    •  1. Hotelzimmer
    •  2. Hotelappartements
  • IV. Zweckbestimmung
    •  1. Begründung von Teileigentum
    •  2. Behandlung der für den Hotelbetrieb notwendigen Gemeinschaftsräume und Gemeinschaftseinrichtungen
    •  3. Garagen und Stellplätze
    •  4. Begründung von Wohnungseigentum
  • V. Nutzungsvereinbarungen
    •  1. Gemeinschaftseigentum
      •   1.1 Ausschließliche Nutzung durch Hotelbetrieb
      •   1.2 Gemischt genutzte Anlagen
    •  2. Sondereigentum
  • VI. Überlassung des Sondereigentums an Hotelbetrieb
    •  1. Verpflichtung in der Gemeinschaftsordnung zur Einzelüberlassung
    •  2. Freistellung der Einzelüberlassung
    •  3. Überlassung im Rahmen einer Poolgesellschaft
    •  4. Abwägung
  • VII. Betriebsgesellschaft
    •  1. Fremdgesteuerte Betriebsgesellschaft
    •  2. Teileigentümer als Gesellschafter der Betriebsgesellschaft
      •   2.1 Alle Teileigentümer
      •   2.2 Einige Teileigentümer
  • VIII. Eigentumswechsel bei dem Teileigentum
    •  1. Veräußerung des Teileigentums
    •  2. Versteigerung des Teileigentums und Insolvenz des Teileigentümers
    •  3. Auswirkungen bei der Betriebsgesellschaft
  • IX. Verwaltung der Wohnungseigentümer- beziehungsweise Teileigentümergemeinschaft
    •  1. Verwaltung durch einen klassischen Wohnungseigentumsverwalter
    •  2. Verwaltung durch Betriebsgesellschaft des Hotels
      •   2.1 Beschränkung der Verwalterbestellung
      •   2.2 Mangelnder Gleichklang der Verwalter- mit Geschäftsführerbestellung in der Betriebsgesellschaft
    •  3. Kompetenzabgrenzung zwischen Wohnungseigentumsverwaltung und Hotelbetriebsgesellschaft
    •  4. Kompetenzabgrenzung zwischen Sondereigentumsverwaltung und Hotelbetriebsgesellschaft
    •  5. Kostentrennung zwischen Bewirtschaftung der Teileigentümergemeinschaft und dem Hotelbetrieb
    •  6. Verwaltung des Sondereigentums
  • X. Ausblick
*
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Neuss.

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