ZfIR 2014, 613
Wohnungseigentum bei Hotelanlagen
Hotels in Feriengebieten sind beliebt. Vor Jahren wurden sie auch bereits als Kapitalanlageobjekte in der Form des Wohnungs- und Teileigentums entdeckt. Zwischenzeitlich zeigen sich jedoch die ersten Mängel solcher Konstruktionen. Sie sind oftmals auf konzeptionelle Fehler in der Gemeinschaftsordnung und den begleitenden Vereinbarungen zurückzuführen. Unzulängliche Management- und Verwaltungsleistungen führen darüber hinaus ebenso zu weiteren Schäden der beteiligten Personen wie die mangelnde Bereitschaft der Sondereigentümer, rechtzeitig notwendige Sanierungen und Modernisierungen durchzuführen.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Erscheinungsformen
- III. Abgeschlossenheit
- 1. Hotelzimmer
- 2. Hotelappartements
- IV. Zweckbestimmung
- 1. Begründung von Teileigentum
- 2. Behandlung der für den Hotelbetrieb notwendigen Gemeinschaftsräume und Gemeinschaftseinrichtungen
- 3. Garagen und Stellplätze
- 4. Begründung von Wohnungseigentum
- V. Nutzungsvereinbarungen
- 1. Gemeinschaftseigentum
- 1.1 Ausschließliche Nutzung durch Hotelbetrieb
- 1.2 Gemischt genutzte Anlagen
- 2. Sondereigentum
- VI. Überlassung des Sondereigentums an Hotelbetrieb
- 1. Verpflichtung in der Gemeinschaftsordnung zur Einzelüberlassung
- 2. Freistellung der Einzelüberlassung
- 3. Überlassung im Rahmen einer Poolgesellschaft
- 4. Abwägung
- VII. Betriebsgesellschaft
- 1. Fremdgesteuerte Betriebsgesellschaft
- 2. Teileigentümer als Gesellschafter der Betriebsgesellschaft
- 2.1 Alle Teileigentümer
- 2.2 Einige Teileigentümer
- VIII. Eigentumswechsel bei dem Teileigentum
- 1. Veräußerung des Teileigentums
- 2. Versteigerung des Teileigentums und Insolvenz des Teileigentümers
- 3. Auswirkungen bei der Betriebsgesellschaft
- IX. Verwaltung der Wohnungseigentümer- beziehungsweise Teileigentümergemeinschaft
- 1. Verwaltung durch einen klassischen Wohnungseigentumsverwalter
- 2. Verwaltung durch Betriebsgesellschaft des Hotels
- 2.1 Beschränkung der Verwalterbestellung
- 2.2 Mangelnder Gleichklang der Verwalter- mit Geschäftsführerbestellung in der Betriebsgesellschaft
- 3. Kompetenzabgrenzung zwischen Wohnungseigentumsverwaltung und Hotelbetriebsgesellschaft
- 4. Kompetenzabgrenzung zwischen Sondereigentumsverwaltung und Hotelbetriebsgesellschaft
- 5. Kostentrennung zwischen Bewirtschaftung der Teileigentümergemeinschaft und dem Hotelbetrieb
- 6. Verwaltung des Sondereigentums
- X. Ausblick
- *
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Neuss.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.