ZfIR 2012, 667

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2012ZfIR-ReportMoritz Lembcke*

Adjudikation in Baustreitigkeiten – verfassungsrechtliche Notwendigkeit und Grenzen eines effektiven Rechtsschutzes

Im Anschluss an ZfIR 2007, 76 ff., ZfIR 2008, 36 ff., ZfIR 2009, 888 ff.

Bauprozesse sind nicht effizient. Daher wird in der Bauwirtschaft vermehrt das sog. Adjudikations-Verfahren vertraglich vereinbart. Den großen Durchbruch würde jedoch nur eine gesetzliche Regelung bringen. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat insoweit verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet, die jedoch unbegründet sind.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Justizgewährleistung in Baustreitigkeiten
    • 1. Realität des Bauprozesses
    • 2. Effektiver Rechtsschutz in Bausachen de lege lata nicht gewährleistet
  • III. Blick nach England: Adjudication
  • IV. Rechtsstaatsprinzip
    • 1. Adjudikation keine Rechtsprechung, Art. 92 GG
    • 2. Justizgewährleistungsanspruch
      • 2.1 Kein verfassungsrechtliches Verbot gesetzlicher, außergerichtlicher Streitbeilegungsverfahren
      • 2.2 Erschwerung des Zugangs zur Gerichtsbarkeit
      • 2.3 Vorwegnahme der Hauptsache
        • 2.3.1 Verlust von Primär- und Sekundäransprüchen im Adjudikations-Verfahren
        • 2.3.2 Beispiel Bauzeitverlängerung
          • 2.3.2.1 Kondiktion der Bauzeitverlängerung
          • 2.3.2.2 Pflichtverletzung
          • 2.3.2.3 Verschulden
        • 2.3.3 Verfassungsrechtliche Einordnung des Problems vollendeter Tatsachen
          • 2.3.3.1 Effektivität des Rechtsschutzes
          • 2.3.3.2 Materielles Prozessrecht unterliegt nicht den Justizgrundrechten
          • 2.3.3.3 Effektiver Rechtsschutz nicht schrankenlos
          • 2.3.3.4 Kein verfassungsrechtliches Verbot summarischer Rechtsprüfung
        • 2.3.4 Zwischenergebnis
      • 2.4 Weitere Gerichtsverfahrensgarantien
  • V. Verhältnismäßigkeit
  • VI. Resümee
*
Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator, Dr.-Ing.,Oberthür & Partner Rechtsanwälte in Hamburg.

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