ZfIR 2012, 667
Adjudikation in Baustreitigkeiten – verfassungsrechtliche Notwendigkeit und Grenzen eines effektiven Rechtsschutzes
Im Anschluss an ZfIR 2007, 76 ff., ZfIR 2008, 36 ff., ZfIR 2009, 888 ff.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Justizgewährleistung in Baustreitigkeiten
- 1. Realität des Bauprozesses
- 2. Effektiver Rechtsschutz in Bausachen de lege lata nicht gewährleistet
- III. Blick nach England: Adjudication
- IV. Rechtsstaatsprinzip
- 1. Adjudikation keine Rechtsprechung, Art. 92 GG
- 2. Justizgewährleistungsanspruch
- 2.1 Kein verfassungsrechtliches Verbot gesetzlicher, außergerichtlicher Streitbeilegungsverfahren
- 2.2 Erschwerung des Zugangs zur Gerichtsbarkeit
- 2.3 Vorwegnahme der Hauptsache
- 2.3.1 Verlust von Primär- und Sekundäransprüchen im Adjudikations-Verfahren
- 2.3.2 Beispiel Bauzeitverlängerung
- 2.3.2.1 Kondiktion der Bauzeitverlängerung
- 2.3.2.2 Pflichtverletzung
- 2.3.2.3 Verschulden
- 2.3.3 Verfassungsrechtliche Einordnung des Problems vollendeter Tatsachen
- 2.3.3.1 Effektivität des Rechtsschutzes
- 2.3.3.2 Materielles Prozessrecht unterliegt nicht den Justizgrundrechten
- 2.3.3.3 Effektiver Rechtsschutz nicht schrankenlos
- 2.3.3.4 Kein verfassungsrechtliches Verbot summarischer Rechtsprüfung
- 2.3.4 Zwischenergebnis
- 2.4 Weitere Gerichtsverfahrensgarantien
- V. Verhältnismäßigkeit
- VI. Resümee
- *
- Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator, Dr.-Ing.,Oberthür & Partner Rechtsanwälte in Hamburg.
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