ZfIR 2012, 613

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2012AufsätzeWolfgang Schneider*

Gewöhnliche Miteigentümer und Wohnungseigentümer als Beteiligte gem. § 9 ZVG?

Zugleich Besprechung von LG Bielefeld, Beschl. v. 29.5.2012 – 23 T 186/12, ZfIR 2012, 659 – in diesem Heft

Eine aktuelle Entscheidung des LG Bielefeld (Beschl. v. 29.5.2012 – 23 T 186/12 – in diesem Heft S. 659) hat erneut die Frage virulent werden lassen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Bruchteilseigentümer und Wohnungseigentümer als Verfahrensbeteiligte gem. § 9 ZVG in einem Zwangsversteigerungs- oder Zwangsverwaltungsverfahren über den Anteil eines anderen Miteigentümers anzusehen sind.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Gesetzliche Systematik
    • 1. Anwendungsbereich
    • 2. Anforderungen
    • 3. Kein verfahrensübergreifender Beteiligtenstatus
  • III. Gewöhnliche Miteigentümer als Beteiligte?
    • 1. Zwangsvollstreckung in einen Miteigentumsanteil
    • 2. Miteigentümer als Beteiligte bei der Zwangsvollstreckung in einen Miteigentumsanteil?
      • 2.1 Beteiligtenstatus nach herrschender Rechtsauffassung
      • 2.2 Ablehnung der herrschenden Rechtsauffassung
        • 2.2.1 Beteiligteneigenschaft aus anderen Gründen
        • 2.2.2 Dingliches oder dinglich gesichertes Recht
        • 2.2.3 Rechtsbeziehungen der Miteigentümer untereinander
        • 2.2.4 Miteigentümer als gesicherte Rechtsinhaber?
      • 2.3. Keine analoge Anwendung des § 9 ZVG auf Miteigentümer
      • 2.4. Rechtsverhältnis der Miteigentümer und Grundbucheintragung
    • 3. Zwischenergebnis
  • IV. Wohnungseigentümer als Beteiligte?
    • 1. Strukturelle Parallelen und Unterschiede zum gewöhnlichen Miteigentum
    • 2. Zwangsvollstreckung in ein Wohnungseigentum
    • 3. Wohnungseigentümer als Beteiligte bei der Zwangsvollstreckung in ein anderes Wohnungseigentum?
      • 3.1 Beteiligtenstatus nach herrschender Rechtsauffassung
      • 3.2 Ablehnung der herrschenden Rechtsauffassung
        • 3.2.1 Beteiligteneigenschaft aus anderen Gründen
        • 3.2.2 Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander
        • 3.2.3 Wohnungseigentümer als dinglich gesicherte Rechtsinhaber?
          • 3.2.3.1 Vereinbarungen als Inhalt des Sondereigentums
          • 3.2.3.2 Wechselseitige Beschränkung des Miteigentums
      • 3.3 Keine analoge Anwendung des § 9 ZVG auf Wohnungseigentümer
      • 3.4 Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer und Grundbucheintragung
    • 4. Der Verband Wohnungseigentümergemeinschaft als Beteiligter bei der Zwangsvollstreckung in ein Wohnungseigentum
      • 4.1 Die grundsätzliche Rechtsstellung des Verbandes Wohnungseigentümergemeinschaft
      • ZfIR 2012, 614
      • 4.2 Der Verband Wohnungseigentümergemeinschaft als Beteiligter kraft Gläubiger- oder Schuldnerstellung
      • 4.3 Der Verband Wohnungseigentümergemeinschaft als Beteiligter kraft Grundbucheintragung
      • 4.4 Der Verband Wohnungseigentümergemeinschaft als Anmeldebeteiligter
  • V. Fazit
*
Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin.

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