ZfIR 2011, 648

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011AufsätzeLeif Holger Wedekind*

Vorsteuerberichtigungsansprüche gem. § 15a UStG in der Zwangsverwaltung – ein in der Praxis unterschätztes Problem

Zugleich Besprechung von FG Greifswald, Urt. v. 28.10.2010 – II K 152/08, ZfIR 2011, 668 und des Zurückweisungsbeschlusses des BFH gegen die Nichtzulassung der Revision vom 28.6.2011 – XI B 18/11, ZfIR 2011, 667 – beide in diesem Heft

Das Thema Vorsteuerberichtigung gem. § 15a und § 17 UStG ist für Zwangsverwalter relevant, und auch für jeden Vermieter oder Verwalter – das zeigen die beiden besprochenen Entscheidungen im selben Rechtszug. Für Gläubiger ist dieses Thema ebenso bei Kreditvergabe und Sicherheitenbewertung bedeutsam. Hierbei gibt es einige steuerliche ‚Fallstricke', die häufig nicht vollständig bekannt sind und haftungsträchtig sein können. Um es klar zu sagen: Vorsteuerberichtigungen gem. § 15a UStG treffen die Zwangsverwaltungsmasse (nur) insoweit, als die umsatzsteuerbefreite Vermietung und Verpachtung (oder Eigennutzung z.B. durch den Schuldner) den Zeitraum der Zwangsverwaltung betrifft – auf ein aktives Tun des Zwangsverwalters kommt es insoweit nicht an. Ansprüche gem. § 15a UStG entstehen zeit- und flächenanteilig – die notwendigen Daten zur Berechnung können in der Regel beim Finanzamt erfragt werden. Der Zwangsverwalter tut im Regelfall gut daran, selbst keine § 15a-UStG-schädlichen Vermietungen/Verpachtungen oder Eigennutzungen zu begründen bzw. bei Beschlagnahme bereits bestehende schnellstmöglich zu beenden.

Inhaltsübersicht

  • I. Inhalt der Entscheidungen
  • II. Rechtliches Problem
    • 1. Zum steuerlichen Hintergrund
      • 1.1 Vorbemerkung
      • 1.2 Grundsätzliches
      • 1.3 Arten des Vorsteuerabzugs
    • 2. Zur Option bei Vermietung im Einzelnen
    • 3. Option grundsätzlich zulässig, aber nicht gegenüber bestimmten Mietergruppen (Achtung!)
    • 4. Welche Fragen beantwortet bereits das BMF-Schreiben und welche Fragen waren noch offen?
  • III. Stellungnahme
    • 1. Grundsätzliche Zustimmung zu den Entscheidungen
    • 2. Vorsteuerberichtigungsansprüche ‚lasten' auf den Einnahmen, nicht dem Eigentum
    • 3. Wer schuldet die Vorsteuerberichtigungsansprüche und gegen wen sind diese festzusetzen?
    • 4. Die rechtlichen Argumente im Einzelnen und praktische Aspekte
      • 4.1 Verwendung der Immobilie allein maßgeblich
      • 4.2 Keine Verletzung der Verteilungsreihenfolge gem. §§ 10, 155 Abs. 2 ZVG
      • 4.3  Keine öffentliche Last
      • 4.4 Prüfungspflicht für Zwangsverwalter hinsichtlich Miet-/Pachtverträgen unter umsatzsteuerlichen Aspekten
      • 4.5 Pfändungswirkung der Zwangsverwaltung
      • 4.6 Umsatzsteuer als laufende Ausgabe gem. § 155 Abs. 1 ZVG
      • 4.7 Änderung der umsatzsteuerlich maßgeblichen Verhältnisse
      • 4.8 Auskunftsanspruch gegen Schuldner (und Finanzamt)
  • IV. Schlussfolgerungen
    • 1. Zwangsverwaltung erfordert umsatzsteuerliche Kenntnisse
    • 2. Umsatzsteuer ist in vielen Zwangsverwaltungsverfahren relevant, also keinesfalls selten
    • 3. Umsatzsteuerliche Ermittlungspflichten des Zwangsverwalters
    • 4. Umsatzsteuer als wichtiges taktische und wirtschaftlich bedeutsames Kriterium der Vermietung
    • 5. Irrige Ausübung einer vermeintlichen Umsatzsteuer-Option
    • 6. Prüfobliegenheit für Zwangsverwalter
    • 7. Umsatzsteuer ist fehler- und haftungsträchtig
    • 8. Alternative Lösungsansätze
    • 9. Exkurs: Veräußerung der Immobilie insbesondere Zwangsversteigerung
  • V. Fazit
*
Rechtsanwalt, Mediator und Zwangsverwalter, Lüneburg – rawedekind.de.

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