ZfIR 2011, 648
Vorsteuerberichtigungsansprüche gem. § 15a UStG in der Zwangsverwaltung – ein in der Praxis unterschätztes Problem
Zugleich Besprechung von FG Greifswald, Urt. v. 28.10.2010 – II K 152/08, ZfIR 2011, 668 und des Zurückweisungsbeschlusses des BFH gegen die Nichtzulassung der Revision vom 28.6.2011 – XI B 18/11, ZfIR 2011, 667 – beide in diesem Heft
Inhaltsübersicht
- I. Inhalt der Entscheidungen
- II. Rechtliches Problem
- 1. Zum steuerlichen Hintergrund
- 1.1 Vorbemerkung
- 1.2 Grundsätzliches
- 1.3 Arten des Vorsteuerabzugs
- 2. Zur Option bei Vermietung im Einzelnen
- 3. Option grundsätzlich zulässig, aber nicht gegenüber bestimmten Mietergruppen (Achtung!)
- 4. Welche Fragen beantwortet bereits das BMF-Schreiben und welche Fragen waren noch offen?
- III. Stellungnahme
- 1. Grundsätzliche Zustimmung zu den Entscheidungen
- 2. Vorsteuerberichtigungsansprüche ‚lasten' auf den Einnahmen, nicht dem Eigentum
- 3. Wer schuldet die Vorsteuerberichtigungsansprüche und gegen wen sind diese festzusetzen?
- 4. Die rechtlichen Argumente im Einzelnen und praktische Aspekte
- 4.1 Verwendung der Immobilie allein maßgeblich
- 4.2 Keine Verletzung der Verteilungsreihenfolge gem. §§ 10, 155 Abs. 2 ZVG
- 4.3 Keine öffentliche Last
- 4.4 Prüfungspflicht für Zwangsverwalter hinsichtlich Miet-/Pachtverträgen unter umsatzsteuerlichen Aspekten
- 4.5 Pfändungswirkung der Zwangsverwaltung
- 4.6 Umsatzsteuer als laufende Ausgabe gem. § 155 Abs. 1 ZVG
- 4.7 Änderung der umsatzsteuerlich maßgeblichen Verhältnisse
- 4.8 Auskunftsanspruch gegen Schuldner (und Finanzamt)
- IV. Schlussfolgerungen
- 1. Zwangsverwaltung erfordert umsatzsteuerliche Kenntnisse
- 2. Umsatzsteuer ist in vielen Zwangsverwaltungsverfahren relevant, also keinesfalls selten
- 3. Umsatzsteuerliche Ermittlungspflichten des Zwangsverwalters
- 4. Umsatzsteuer als wichtiges taktische und wirtschaftlich bedeutsames Kriterium der Vermietung
- 5. Irrige Ausübung einer vermeintlichen Umsatzsteuer-Option
- 6. Prüfobliegenheit für Zwangsverwalter
- 7. Umsatzsteuer ist fehler- und haftungsträchtig
- 8. Alternative Lösungsansätze
- 9. Exkurs: Veräußerung der Immobilie insbesondere Zwangsversteigerung
- V. Fazit
- *
- Rechtsanwalt, Mediator und Zwangsverwalter, Lüneburg – rawedekind.de.
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