ZfIR 2011, 625
§ 9 GBBerG im Jahr 2011 – Teil 1
Inhaltsübersicht
- I. Hintergrund von § 9 GBBerG und SachenR-DV
- 1. DDR Praxis
- 2. Lösungsmöglichkeiten
- 2.1 Traditionelles – gespaltenes – Modell
- 2.2 Öffentliche Last
- 2.3 Entscheidung für das traditionelle Modell
- 3. Begründung von Dienstbarkeiten durch Gesetz
- 3.1 Grundsatz
- 3.2 Ausnahme: Tarifverordnungen
- 4. Bescheinigungsverfahren
- 4.1 Nachweisproblem
- 4.2 Lösung: Verlagerung des Nachweises in ein Amtsverfahren
- 4.3 Bescheinigungsverfahren
- II. Ausgangsfallbeispiel
- III. Bestand der Leitungsrechte nach § 9 GBBerG
- 1. Gesicherte Anlagen
- 1.1 Strom, Gas, Fernwärme
- 1.2 Wasserwirtschaftliche Anlagen
- 1.3 Telekommunikationsanlagen, Produkten-, Öl- und Eisenbahnversorgungsleitungen
- 2. Gesicherte Standorte
- 3. Gesicherte Betreiber
- 4. Schutz vor dem gutgläubig lastenfreien Erwerb
- 4.1. Teilweise Aussetzung von § 892 BGB
- 4.2 Keine Aussetzung wegen des Rangs
- 4.3 Aussetzung wegen des Bestands
- 4.4 Zwischenfazit für den Ausgangsfall
- 5. Rechtsverlust in der Zwangsversteigerung
- IV. Inhalt der Dienstbarkeiten
- 1. Gegenstand der Belastung
- 1.1. Das Grundstück
- 1.2 Erbbaurecht, Nutzungsrecht
- 1.3 Nutzungsrechtsloses Gebäudeeigentum
- 1.4 Teilbelastung
- 2. Ausübungsflächen
- 2.1 Gestaltungsmöglichkeiten
- 2.2 Dienstbarkeiten nach § 9 GBBerG
- 2.3 Verlegungsanspruch
- 2.4 Teilung des dienenden Grundstücks
- 3. Dauer des Rechts
- 3.1 Ausgangspunkt
- 3.2 § 9 GBBerG
- 4. Einzelheiten des Rechtsumfangs
- 4.1 Grundsatz
- 4.2 Arten der Anlage
- 4.3 Schutzstreifen
- 4.4 Nutzungsbefugnisse
- 5. Gesetzliche Anpassung des Rechts
- 5.1 Grundsatz
- 5.2 Anpassung von Dienstbarkeit nach § 9 GBBerG
- 6. Übertragung des Rechts
- 6.1 Ausgangspunkt
- 6.2 Übertragbarkeit vonDienstbarkeiten nach § 9 GBBerG
- 6.3 Übertragungsformen
- 6.4 Technische Anforderungen
- 6.5 Übertragung der Anlagen
- V. Entschädigungsanspruch des Eigentümers
- 1. Gläubiger des Anspruchs
- 1.1 Denkbare Alternativen
- 1.2 Herrschende Ansicht: Eigentümer bei Rechtserwerb
- 2. Schuldner des Anspruchs
- 3. Art und Höhe der Entschädigung
- 4. Fälligkeit des Anspruchs
- 5. Entfallen der Entschädigungspflicht
- 5.1 Altdienstbarkeiten
- 5.2 Rechtsverzicht
- 6. Verzinsung des Anspruchs
- 6.1 Ab dem 1.1.2011
- 6.2 Bis zum 31.12.2010
- 7. Verjährung
- 7.1 Anwendbare Verjährungsfrist
- 7.2 Ablauf der Verjährungsfrist
- VI. Verzicht bei Leitungsstilllegung und Rückbau
- 1. Untergang des Rechts
- 1.1 Rechtsverzicht
- 1.2 Rechtsaufgabe nach § 875 BGB
- 1.3 Erlöschen kraft Gesetzes
- 2. Rückbau der Anlagen
- 2.1 Grundsatz Beseitigungspflicht
- 2.2 Ausnahme Vereinbarung
- *
- RiBGH Prof. Dr. Jürgen Schmidt-Räntsch, Karlsruhe/Berlin.
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