ZfIR 2010, 616

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010AufsätzeBettina Johst*

Landesrechtliche Unterschiede beim sog. Nutzungsvorbehalt für notwendige Stellplätze sowie Einzelfragen zur grundstücksbezogenen Wirkung der Stellplatzablösung

Nach fast allen Landesbauordnungen müssen bei der Errichtung von baulichen Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen zu erwarten ist, die für die Nutzung erforderlichen Stellplätze errichtet oder anderweitig – durch Errichtung auf einem anderen Grundstück oder aber durch Ablösung – nachgewiesen werden. Gelingt dieser Nachweis nicht, ist die Baugenehmigung grundsätzlich zu versagen und kann nur über den Weg der Ausnahme oder Befreiung im Einzelfall noch erteilt werden. Diese bundesweit auf den ersten Blick weitgehend einheitlichen Vorgaben können darüber hinwegtäuschen, dass in Einzelfragen landesrechtliche Besonderheiten für beachtliche Unterschiede in der praktischen Handhabung sorgen können. Eine derartige Abweichung in der baden-württembergischen Landesbauordnung ist Gegenstand des ersten Teils dieser Darstellung. Im Anschluss wird ein Aspekt der grundstücksbezogenen Wirkung der Ablösung notwendiger Stellplätze diskutiert, der in der Praxis unterschiedlich gehandhabt wird.

Inhaltsübersicht

  • I. Errichtung und zweckgebundene Nutzung notwendiger Stellplätze
    • 1. Regelungen der Landesbauordnungen
    • 2. Verbot der Zweckentfremdung
      • 2.1. Grundsatz
      • 2.2. Verbot der Nutzung durch Dritte?
        • 2.2.1 Ausdrückliche Entscheidung der Landesbauordnungen
          • 2.2.1.1 Errichtung auf dem Baugrundstück selbst oder „in der Nähe“
          • 2.2.1.2 Nutzungsvorbehalt
        • 2.2.2 Sonderfall: Baden-Württemberg
        • 2.2.3 Konsequenzen für die Praxis
        • 2.2.4 Bewertung
  • II. Erfüllung der Stellplatzverpflichtung durch Ablösung
    • 1. Überblick über die landesrechtlichen Regelungen zur Stellplatzablösung
    • 2. Grundsatz: Grundstücksbezogene Wirkung der Stellplatzablösung
    • 3. Untergang der Stellplatzablösung bei Untergang der baulichen Anlage?
      • 3.1. Bestandsschutz
      • 3.2 Fortbestand abgelöster Stellplätze? Risiken in der Praxis
        • 3.2.1 Abweichende Auffassung der Baurechtsämter im Fall der Neuerrichtung
        • 3.2.2 Grundstücksbezogene Wirkung der Ablösung bei Nichterrichtung der Anlage?
      • 3.3. Bewertung
  • III. Fazit
*
Dr. iur., Rechtsanwältin in Stuttgart – GSK Stockmann + Kollegen.

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