ZfIR 2008, 642

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2008 ZfIR-ReportDetlef Manger*

Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 und Energieausweis für Gebäude

Regelungen und Praxistipps für Verwaltung, Vermietung und Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien

Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos, der Energiebedarf bzw. Energieverbrauch von Immobilien für deren private oder gewerblich Nutzer meist eine unbekannte Größe. Hier setzt der Gesetzgeber mit der stufenweisen Einführung des Energieausweises für Gebäude an, der seit dem 1. Juli dieses Jahres bei jedem Verkauf und jeder Neuvermietung von Wohn-Immobilien pflichtweise vorzulegen ist.
Die entsprechenden Regelungen sind in der Energieeinsparverordnung verankert, die zum 2. Februar 2002 in Kraft getreten ist und mehrfach aufgrund Vorgaben der Europäischen Union novelliert wurde, zuletzt zum 1. Oktober 2007 (EnEV 2007). In den Focus des Gesetzgebers ist dabei insbesondere der Gebäudebestand (Altbau) geraten. Eigentümer, Vermieter und Verwalter müssen umfangreiche Nachrüstpflichten erfüllen, die in allen Fällen auch miet- und kaufrechtliche Folgen haben. Ein Zwangsverwalter tritt mit Beschlagnahme in laufende Mietverhältnisse ein, § 152 Abs. 2 ZVG. Er übernimmt ab diesem Zeitpunkt alle Aufgaben des Vermieters bzw. dessen Mietverwalters. Insbesondere die Erfüllung der Pflichten der Energieeinsparverordnung ist daher für ihn wichtig.
Der Verfasser weist darauf hin, dass die Bundesregierung bereits an einer weiteren Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) arbeitet. Dieses ist Folge des „Integrierten Energie- und Klimaschutzprogrammes (IEKP)“, was im Sommer 2007 beschlossen wurde. Spätestens Mitte 2009 dürften die hier dargestellten gesetzlichen Vorgaben für Neu- und Altbauten weiter verschärft werden.

Inhaltsübersicht

  • I. Die Anforderungen der Energieeeinsparverordnung (EnEV) 2007
    • 1. Die Nachrüstpflichten nach §§ 10, 30 EnEV 2007
    • 1.1 Heizkesselaustausch
      • 1.2 Dämmung von Leitungen für Wärmeverteilung und Warmwasser
      • 1.3 Dämmung von nicht begehbaren Deckengeschossen
      • 1.4 Ausnahmen für die Praxis
    • 2. Die bedingten Anforderungen nach § 9 EnEV 2007
      • 2.1 Die Maßnahmen im Einzelnen
      • 2.2 Ausnahmen
      • 2.7 Zwischenergebnis
      • 2.8 Überprüfung des Ergebnisses
    • 3. Zwischenfazit
  • II. Der Energieausweis für Gebäude
    • 1. Aufbau und gesetzlicher Rahmen des Energieausweises für Gebäude
    • 2. Mietrechtliche Besonderheiten
    • 3. Auskunftspflicht für den Energieverbrauchsausweis?
    • 4. Betriebskosten und Steuern
    • ZfIR 2008, 643
    • 5. Rechtliche Hinweise in Kauf- und Mietverträgen
      • 5.1 Mögliche Regelung im Mietvertrag
      • 5.2 Mögliche Regelung im Kaufvertrag
  • III. Sonderfall „Gemischt genutztes Gebäude“
  • IV. Modernisierungsfahrplan für energetische Investitionen in Immobilien
  • V. Fazit
*
*)
Rechtsanwalt, LL.M., Hannover.

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