ZfIR 2015, 599

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015AufsätzeJohannes Hogenschurz*

Die Kostenentscheidung gegen den Verwalter gemäß § 49 Abs. 2 WEG in der Rechtsprechung

Streiten Wohnungseigentümer untereinander vor Gericht, eröffnet § 49 Abs. 2 WEG die Möglichkeit, dem nicht als Partei beteiligten Verwalter kurzerhand die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Fast zehn Jahre nach der Reform des Wohnungseigentumsrechts zeigt eine Untersuchung der praktischen Anwendung der Regelung in der gerichtlichen Praxis auf, welche „Fallstricke“ der Verwalter kennen muss, um einer Haftung zu entgehen. Die Untersuchung belegt auch, warum sich die gut gemeinte Regelung nur mit Einschränkungen bewährt hat.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Voraussetzungen der Kostenentscheidung gegen den Verwalter
  • III. Fallgruppen der Kostenentscheidung gegen den Verwalter
    • 1. Auferlegung der Kosten
      • 1.1 Fehler bei Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlung
      • 1.2 Inhaltliche Beschlussmängel
      • 1.3 Fehler bei der sonstigen Verwaltung
    • 2. Versagung der Kostenregelung zu Lasten des Verwalters
      • 2.1 Fehler bei Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlung
      • 2.2 Inhaltliche Beschlussmängel
      • 2.3 Fehler bei der sonstigen Verwaltung
    • 3. Besondere Fallgestaltungen und Kuriosa
  • IV. Analyse
    • 1. Insolvenzrisiko des Verwalters und Gesamtschuldnerschaft des Verwalters mit der unterlegenen Prozesspartei
    • 2. Verwalterhaftung und Verzeihungsermessen der WEG
    • 3. Praktische Schwierigkeiten: „Der (all)tägliche Parteiverrat“
  • V. Zusammenfassung
*
Dr. iur., Vorsitzendender Richter am LG, Köln

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