ZfIR 2010, 569

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010AufsätzeCarlos Robles y Zepf* / Andreas Piepers**

Das Schriftformerfordernis bei langfristigen Mietverträgen – Probleme aus der Praxis

§ 550 BGB beschäftigt den Rechtsberater nicht nur bei Abschluss und Durchführung langfristiger Mietverträge. Auch bei Immobilientransaktionen ist die Vorschrift im Rahmen der Due Diligence ein Dauerthema. Während sich ein bislang maßgebliches Problem, die Einhaltung der Annahmefrist, durch jüngste Rechtsprechung weitestgehend erübrigt hat, verbergen sich im Detail weiterhin viele Fallstricke. Beispielhaft seien hier nur die Probleme bei nachträglichen Abreden oder bei der Stellvertretung, bei denen die überwiegende Literatur aufgrund der Entwicklung in der Rechtsprechung eher von einer Verschärfung der Probleme ausgeht, erwähnt.

Inhaltsübersicht

  • I. Vorbemerkung
  • II. Normzweck
  • III. Anforderungen an die Schriftform
    • 1. Unterzeichnung der Mietvertragsurkunde durch einen Stellvertreter
      • 1.1 Vertretung bei natürlichen Personen/Personenmehrheiten
      • 1.2 Vertretung bei Gesellschaften
    • 2. Einheitlichkeit der Urkunde/Bezugnahme auf Anlagen
  • IV. Umfang des Schriftformerfordernisses
    • 1. Bestimmung der Vertragspartner
    • 2. Bestimmung des Mietgegenstands
    • 3. Bestimmung der Mietdauer
  • V. Nachträgliche Änderungen
    • 1. Anforderungen an eine formwirksame Änderung
    • 2. Schutz durch Schriftformklauseln
  • VI. Fristgerechte Annahme eines Angebots auf Abschluss eines Mietvertrags
  • VII. Treuwidrige Berufung auf Schriftformmängel/ Vorsorgeklauseln
    • 1. Treuwidrige Berufung auf Schriftformmängel
    • ZfIR 2010, 570
    • 2. Vorsorgeklauseln/Heilungsklauseln
      • 2.1 Geltung zwischen den ursprünglichen Vertragsparteien
      • 2.2 Geltung zwischen dem Erwerber und dem Mieter
  • VIII. Schlussfolgerung
*
Carlos Robles y Zepf, Rechtsanwalt in Düsseldorf, Shearman & Sterling LLP.
**
Andreas Piepers, Referendar in Düsseldorf, Shearman & Sterling LLP.

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