ZfIR 2010, 569
Das Schriftformerfordernis bei langfristigen Mietverträgen – Probleme aus der Praxis
Inhaltsübersicht
- I. Vorbemerkung
- II. Normzweck
- III. Anforderungen an die Schriftform
- 1. Unterzeichnung der Mietvertragsurkunde durch einen Stellvertreter
- 1.1 Vertretung bei natürlichen Personen/Personenmehrheiten
- 1.2 Vertretung bei Gesellschaften
- 2. Einheitlichkeit der Urkunde/Bezugnahme auf Anlagen
- IV. Umfang des Schriftformerfordernisses
- 1. Bestimmung der Vertragspartner
- 2. Bestimmung des Mietgegenstands
- 3. Bestimmung der Mietdauer
- V. Nachträgliche Änderungen
- 1. Anforderungen an eine formwirksame Änderung
- 2. Schutz durch Schriftformklauseln
- VI. Fristgerechte Annahme eines Angebots auf Abschluss eines Mietvertrags
- VII. Treuwidrige Berufung auf Schriftformmängel/ Vorsorgeklauseln
- 1. Treuwidrige Berufung auf SchriftformmängelZfIR 2010, 570
- 2. Vorsorgeklauseln/Heilungsklauseln
- 2.1 Geltung zwischen den ursprünglichen Vertragsparteien
- 2.2 Geltung zwischen dem Erwerber und dem Mieter
- VIII. Schlussfolgerung
- *
- Carlos Robles y Zepf, Rechtsanwalt in Düsseldorf, Shearman & Sterling LLP.
- **
- Andreas Piepers, Referendar in Düsseldorf, Shearman & Sterling LLP.
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