ZfIR 2009, 573

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009AufsätzeHartmut A. Grams*

Verbotene Aufrechnung des Bauträgers bei Mängelansprüchen der WEG?

Mit Inkrafttreten der WEG-Reform am 1. Juli 2007 ist zwar die Teilrechtsfähigkeit der WEG geklärt. Die vom BGH entwickelte Gemeinschaftsbezogenheit von Mängelbeseitigungsansprüchen und die durch diese Rechtsprechung entstandene Kasuistik um die Einschränkung der „Verfügung“ über Ansprüche im Zusammenhang mit der Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum aber ist unbefriedigend. Die Rechtsstellung des Bauträgers wird weitgehend in Mitleidenschaft gezogen, weil ihm die Aufrechnung mit seinen Restzahlungsansprüchen verweigert wird.

Inhaltsübersicht

  • I. Die teilrechtsfähige WEG als Anspruchsinhaberin ohne Vertrag
    • 1. Die Rechtsprechung des BGH zur sog. Gemeinschaftsbezogenheit
    • 2. Ausübung von Mängelbeseitigungsansprüchen durch die WEG
  • II. Dogmatische Unklarheiten
    • 1. „Immanente“ Verfügungsbeschränkung zugunsten der WEG
    • 2. „Ansichziehen“ des Anspruches oder der Rechtsausübung?
    • 3. Die Erwerber in Mitgläubigerschaft?
  • III. Ungerechtfertigtes Aufrechnungsverbot für den Bauträger
    • 1. Aufrechenbarkeit der Ansprüche
    • 2. Zweifelhafte Rechtsfortbildung als Benachteiligung des Bauträgers
    • 3. Interessengerechte Lösung
*
Dr. iur., Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Berlin, Börgers Rechtsanwälte

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