ZfIR 2017, 528

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 AufsätzeNorbert Meerhoff*

Versagung des Zuschlags wegen Tilgung einer erstrangigen Hypothek

Zugleich Besprechung von LG Verden, Beschl. v. 9. 9. 2016 – 6 T 110/16, ZfIR 2017, 549 – in diesem Heft

Das LG Verden befasst sich in seinem Beschluss vom 9. 9. 2016 – 6 T 110/16 – mit der Frage, ob auch ein betreibender Gläubiger einen Verstoß des Versteigerungsgerichts bei der Feststellung des geringsten Gebotes formgerecht genehmigen muss, um diesen Grund zur Versagung des Zuschlags zu heilen.
Dieser Entscheidung lag als Sachverhalt zugrunde, dass der Gläubiger ein Zwangsversteigerungsverfahren wegen der dinglichen Ansprüche aus drei aufeinander im Range folgenden Sicherungshypotheken Abt. III Nr. 7, 8 und 9 betrieb und der Schuldner nach Schluss der Versteigerung den Gläubiger wegen des rangersten Rechts Abt. III Nr. 7 vollumfänglich befriedigte.
Der Gläubiger bestätigte gegenüber dem Vollstreckungsgericht den Zahlungseingang.

Inhaltsübersicht

  • I. Die Entscheidung des Landgerichts
  • II. Bewertung des Beschlusses
    • 1. Einzelverfahren und gemeinsamer Versteigerungstermin
    • 2. Wirkung und Zeitpunkt der Zahlung durch den Schuldner
      • 2.1 Zahlung an einen nachrangigen Gläubiger
      • 2.2 Zahlung vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten
      • ZfIR 2017, 529
      • 2.3 Zahlung nach der Aufforderung zur Abgabe von Geboten
        • 2.3.1 Zahlung während der Bietestunde
        • 2.3.2 Zahlung nach Schluss der Versteigerung
  • III. Der Zuschlagsversagungsgrund
    • 1. Genehmigung eines Verfahrensmangels
      • 1.1. Formbedürftigkeit und Zeitpunkt der Erklärung
      • 1.2 Genehmigung des betreibenden Gläubigers
      • 1.3 Fortsetzung des Versteigerungstermins
    • 2. Beeinträchtigungen
      • 2.1 Beeinträchtigung des nachrangigen Gläubigers
      • 2.2 Beeinträchtigung des bestrangigen Gläubigers
      • 2.3 Beeinträchtigung des Schuldners
      • 2.4 Schuldner als Inhaber einer Eigentümergrundschuld
  • IV. Beeinträchtigung von Gläubiger und Schuldner in der Wiederversteigerung
  • V. Rechtsmissbräuchliches Verhalten des Schuldners
  • VI. Fazit
*
*)
Dipl.-Rpfl., Bearbeiter von Zwangsversteigerungsverfahren bis 2014, AG Herford

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