ZfIR 2017, 528
Versagung des Zuschlags wegen Tilgung einer erstrangigen Hypothek
Zugleich Besprechung von LG Verden, Beschl. v. 9. 9. 2016 – 6 T 110/16, ZfIR 2017, 549 – in diesem Heft
Inhaltsübersicht
- I. Die Entscheidung des Landgerichts
- II. Bewertung des Beschlusses
- 1. Einzelverfahren und gemeinsamer Versteigerungstermin
- 2. Wirkung und Zeitpunkt der Zahlung durch den Schuldner
- 2.1 Zahlung an einen nachrangigen Gläubiger
- 2.2 Zahlung vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten
ZfIR 2017, 529
- 2.3 Zahlung nach der Aufforderung zur Abgabe von Geboten
- 2.3.1 Zahlung während der Bietestunde
- 2.3.2 Zahlung nach Schluss der Versteigerung
- III. Der Zuschlagsversagungsgrund
- 1. Genehmigung eines Verfahrensmangels
- 1.1. Formbedürftigkeit und Zeitpunkt der Erklärung
- 1.2 Genehmigung des betreibenden Gläubigers
- 1.3 Fortsetzung des Versteigerungstermins
- 2. Beeinträchtigungen
- 2.1 Beeinträchtigung des nachrangigen Gläubigers
- 2.2 Beeinträchtigung des bestrangigen Gläubigers
- 2.3 Beeinträchtigung des Schuldners
- 2.4 Schuldner als Inhaber einer Eigentümergrundschuld
- IV. Beeinträchtigung von Gläubiger und Schuldner in der Wiederversteigerung
- V. Rechtsmissbräuchliches Verhalten des Schuldners
- VI. Fazit
- *
- *)Dipl.-Rpfl., Bearbeiter von Zwangsversteigerungsverfahren bis 2014, AG Herford
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