ZfIR 2015, 558

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015AufsätzeHolger Pauly*

Verpflichtung des gerichtlich bestellten Sachverständigen zur Vornahme von Bauteilöffnungen?

Es stellt zumindest für Baujuristen eine Binsenweisheit dar, dass Bauprozesse in den meisten Fällen ohne Durchführung einer Beweisaufnahme nicht auskommen. In selbstständigen Beweisverfahren ist dies sogar die Regel. Dabei wird die Durchführung eines Ortstermins, die Untersuchung von Bauwerken und Bauteilen sowie die Vornahme von Bauteilöffnungen bzw. Bauteilverschließungen notwendig. Einfach gestalten sich die Verfahrensabläufe dabei nur dann, falls sich die Prozessparteien über die Verantwortlichkeiten bereits zu Beginn einigen können. Unterbleibt eine solche Einigung, ist letztlich das Gericht gefordert. Ob diesem dabei eine umfassende Steuerungsfunktion zukommt oder aber es auf eine bloße Leitungsfunktion beschränkt ist, wird höchst kontrovers diskutiert.
ZfIR 2015, 559

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Überblick über den Streitstand
    • 1. Befürworter eines Weisungsrechts
    • 2. Gegner eines Weisungsrechts
    • 3. Differenzierende Betrachtungsweise der Mindermeinung
      • 3.1 Vorbereitende Bauteilöffnungen
      • 3.2 Bauteilöffnung als Feststellungsmaßnahme
  • III. Eigene Auffassung
  • 1. Die Beibringungsmaxime
  • 2. Die Prozessförderungspflicht
  • 3. Die Vorlageverpflichtung aus § 144 Abs. 1 Satz 2 ZPO
  • 4. Fehlendes Anordnungsrecht des Gericht nach § 144 Abs. 1 Satz 3 ZPO
  • 5. Die verfahrensrechtliche Stellung des Sachverständigen
  • IV. Prozessuale Konsequenzen
  • V. Zusammenfassende Ergebnisse
*
Rechtsanwalt, FA für Bau- und Architektenrecht, Saarbrücken.

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