ZfIR 2014, 541

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014AufsätzeHenning Aufderhaar* / Gerold M. Jaeger**

Die Mietpreisbremse – Eine kritische Analyse des Referentenentwurfs des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 18.3.2014

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 18.3.2014 den Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung – Mietrechtsnovellierungsgesetz vorgelegt (abgedruckt in ZfIR 2014, 573 ff.). Damit sollen unter anderem Teile der mietrechtlichen Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag „Deutschlands Zukunft gestalten“ von CDU, CSU und SPD vom 16.12.2014 – dort angeführt unter der Überschrift „Bezahlbare Mieten“ in Gesetzesform gegossen werden. Ziel ist es, die sogenannte „Mietpreisbremse“ für nachfragedominierte Wohnungsmärkte einzuführen, um „Wohnraum insbesondere in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten bezahlbar“ zu halten. Ländern soll, so die Vorgabe, für die Dauer von jeweils höchstens fünf Jahren die Möglichkeit gegeben werden, in Gebieten mit nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten bei Wiedervermietung von Wohnraum durch Rechtsverordnung die Mieterhöhungsmöglichkeiten auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu beschränken. Davon sollen Erstvermietungen in Neubauten sowie Anschlussvermietungen nach umfassenden Modernisierungen ausgenommen werden. Die mögliche Wiedervermietungsmiete soll darüber hinaus jedoch mindestens der bisherigen Miethöhe entsprechen können, sofern diese zulässig vereinbart wurde. Der nachfolgende Beitrag stellt die vorgelegten Änderungsvorschläge vor, untersucht deren Auswirkungen auf das Mietrecht und unterzieht sie einer ersten kritischen Analyse.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Geplante Änderungen in Bezug auf die Mietpreisbremse
    • 1. Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn
      • 1.1 Anwendungsbereich Wohnraummiete
      • 1.2 Angespannter Wohnungsmarkt
      • 1.3 Verordnungsermächtigung für die Landesregierungen
      • 1.4 Maximale Abweichung von 10 % zur ortsüblichen Vergleichsmiete
    • 2. Ausnahmetatbestände des § 556e BGB-E
      • 2.1 Berücksichtigung der Vormiete
      • 2.2 Durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen
    • 3. Weitere Ausnahmen in § 556 f BGB-E
      • 3.1 Erste Vermietung neu errichteter Wohnungen
      • 3.2 Wiedervermietung umfassend modernisierter Wohnungen
    • 4. Auskunftsansprüche des Mieters
    • 5. Rückforderungsansprüche des Mieters
    • 6. Anwendung auf Staffelmieten und Indexmieten
    • 7. Zeitlicher Anwendungsbereich
    • 8. Aufhebung des Ordnungswidrigkeitstatbestands der Mietpreisüberhöhung
  • III. Auswirkung auf das gewerbliche Mietrecht
  • IV. Kritik und rechtspolitische Anregungen
*
LL.M. (Stellenbosch), Rechtsanwalt – Clifford Chance, Frankfurt/M.
**
Dr. iur., Rechtsanwalt, Dipl.-Betriebswirt (BA) – Clifford Chance, Frankfurt/M.

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