ZfIR 2013, 539

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2013AufsätzeFabian Krause*

Die Vormerkung nach insolvenzbedingter Erfüllungsablehnung durch den Vormerkungsinhaber

Im Gegensatz zur Insolvenz des Vormerkungsschuldners findet die Insolvenz des Vormerkungsinhabers keine Regelung im Gesetz. Schwierigkeiten ergeben sich daher insbesondere, wenn die Vormerkung aufgrund eines Kaufvertrages bestellt wurde, und die Erfüllung dieses Kaufvertrages nach Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Vormerkungsinhabers durch diesen abgelehnt wird. Der vorliegende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die möglichen Rechtsfolgen der Insolvenzeröffnung im Falle der Erfüllungsablehnung gem. § 103 Abs. 2 Satz 1 InsO.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Vormerkung
  • III. Anspruch des Vormerkungsschuldners auf Löschung der Vormerkung
    • 1. Voraussetzungen des § 894 BGB, § 22 GBO
    • 2. Erlöschen der gesicherten Forderung
      • 2.1 Durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
      • 2.2 Durch Erfüllungsablehnung
      • 2.3 Zwischenergebnis
  • IV. Anwendung des § 886 BGB in der Insolvenz des Vormerkungsinhabers
    • 1. Erfüllungsablehnung nach § 103 InsO als dauernde Einrede
    • 2. Zwischenergebnis
  • V. Sonderfall: Eintritt der Insolvenzplanwirkung
  • VI. Ergebnis
*
Rechtsanwalt – Freshfields Bruckhaus Deringer, Practice Group Real Estate, Köln.

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