ZfIR 2012, 533
Zur konkludenten Willenserklärung im privaten Baurecht
Inhaltsübersicht
- I. Willenserklärung und deren konkludente Erscheinungsform
- 1. Schlüssiges Verhalten
- 2. Auslegungsgrundsätze
- II. Anwendungsfälle aus der Bau-Rechtsprechung
- 1. Abschluss des Bauvertrages
- 1.1 Regelmäßig ausdrückliches Vertragsangebot
- 1.2 Konkludente Vertragsannahme (Beauftragung)
- 1.3 Planungsleistungen
- 1.4 Vertragsänderung, Nachtrag
- 2. Abnahme durch schlüssiges Verhalten
- 2.1 Verzicht auf die förmliche Abnahme
- 2.2 Abnahmewillen bei konkludenter Abnahme
- 2.3 Abnahmereife
- 2.4 Schweigen bzw. Nichtstun
- 2.5 Ingebrauchnahme
- 2.6 Verhalten hinsichtlich des Abnahmetermins
- 2.7 Auszahlung und Abrechnung
- 2.8 Abnahme der Architektenleistung, Sonstiges
- 3. Vertragsdurchführung bzw. -beendigung
- 3.1 Kündigung
- 3.2 (Über-)Zahlung
- 3.3 Nachbesserung
- 3.4 Verzicht auf Gewährleistungsarbeiten
- III. Fazit
- *
- Dr. iur., Rechtsanwalt, FA für Bau- und Architektenrecht – Wanderer und Partner in Berlin. Der Verfasser hat der ehemaligen Rechtsreferendarin Anja Eckhold für die Unterstützung bei Recherchearbeiten zu danken.
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