ZfIR 2012, 533

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012AufsätzeHartmut A. Grams*

Zur konkludenten Willenserklärung im privaten Baurecht

In Baurechtsstreitigkeiten sind Erklärungen bzw. Handlungen, denen ein konkludenter Rechtsgehalt zugesprochen wird, nicht selten von Bedeutung. Es ist dabei bemerkenswert, dass trotz umfangreicher gesetzlicher und vertraglicher Vorschriften wegen Regelungslücken, mangelnder Dokumentation, unklarem Vorgehen bis hin zu widersprüchlichem Verhalten hierauf häufig zurückgegriffen werden muss, um zu sachgerechten Lösungen zu kommen.

Inhaltsübersicht

  • I. Willenserklärung und deren konkludente Erscheinungsform
    • 1. Schlüssiges Verhalten
    • 2. Auslegungsgrundsätze
  • II. Anwendungsfälle aus der Bau-Rechtsprechung
    • 1. Abschluss des Bauvertrages
      • 1.1 Regelmäßig ausdrückliches Vertragsangebot
      • 1.2 Konkludente Vertragsannahme (Beauftragung)
      • 1.3 Planungsleistungen
      • 1.4 Vertragsänderung, Nachtrag
    • 2. Abnahme durch schlüssiges Verhalten
      • 2.1 Verzicht auf die förmliche Abnahme
      • 2.2 Abnahmewillen bei konkludenter Abnahme
      • 2.3 Abnahmereife
      • 2.4 Schweigen bzw. Nichtstun
      • 2.5 Ingebrauchnahme
      • 2.6 Verhalten hinsichtlich des Abnahmetermins
      • 2.7 Auszahlung und Abrechnung
      • 2.8 Abnahme der Architektenleistung, Sonstiges
      ZfIR 2012, 534
    • 3. Vertragsdurchführung bzw. -beendigung
      • 3.1 Kündigung
      • 3.2 (Über-)Zahlung
      • 3.3 Nachbesserung
      • 3.4 Verzicht auf Gewährleistungsarbeiten
    • III. Fazit
*
Dr. iur., Rechtsanwalt, FA für Bau- und Architektenrecht – Wanderer und Partner in Berlin. Der Verfasser hat der ehemaligen Rechtsreferendarin Anja Eckhold für die Unterstützung bei Recherchearbeiten zu danken.

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