ZfIR 2011, 545
Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft und Zustimmung Drittberechtigter
Zugleich Besprechung von OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 11.4.2011 – 20 W 69/11, ZfIR 2011, 573 und OLG München, Beschl. v. 18.5.2011 – 34 Wx 220/11, ZfIR 2011, 571 – beide in diesem Heft
Inhaltsübersicht
- I. Problem und Meinungsstand
- II. Voraussetzungen einer Drittmitwirkung
- 1. Gesetzlich bewirkte Aufgabe der Rechtsposition
- 1.1 Begründung des Rechts und des Wohnungseigentums vor dem 1.7.2007
- 1.2 Begründung des Rechts vor dem 1.7.2007 und des Wohnungseigentums nach dem 1.7.2007
- 1.3 Begründung des Rechts und des Wohnungseigentums nach dem 1.7.2007
- 1.4 Zwischenergebnis
- 2. Rechtsgeschäftliche bewirkte Aufgabe der Rechtsposition
- 2.1 Verfügung über das Grundstückseigentum?
- 2.2 Teilung als Verfügung?
- 2.3 Unmittelbare Kausalität der Verfügung?
- 2.4 Zwischenergebnis
- III. Drittzustimmung und „werdende Eigentümergemeinschaft“ (Schneider)
- 1. Grundlagen
- 2. Der Ansatz des OLG Frankfurt/M.
- 2.1 Keine sachenrechtliche Verfügung durch das Entstehen von Hausgeldansprüchen
- 2.2 Kein Zustimmungserfordernis für Grundbucheintragung der Erwerbsvormerkung
- 2.3 Kein „Vorziehen“ der Zustimmungsbedürftigkeit
- 2.4 Entstehen der werdenden Gemeinschaft vor Begründung des Wohnungseigentums?
- 3. Zwischenergebnis
- IV. Drittzustimmung und „Ein-Personen-Gemeinschaft“ (Becker)
- 1. Grundlagen
- 2. Die Verfügung über das Eigentum am Grundstück
- 3. Der Rangverlust als unmittelbare Folge der Verfügung
- 4. Zwischenergebnis
- V. Gemeinsames Fazit
- *
- Dr. iur., Professor an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen, Bad Münstereifel.
- **
- Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.
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