ZfIR 2011, 545

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011AufsätzeMatthias Becker* / Wolfgang Schneider**

Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft und Zustimmung Drittberechtigter

Zugleich Besprechung von OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 11.4.2011 – 20 W 69/11, ZfIR 2011, 573 und OLG München, Beschl. v. 18.5.2011 – 34 Wx 220/11, ZfIR 2011, 571 – beide in diesem Heft

Nach der am 1.7.2007 in Kraft getretenen WEG-Novelle ist umstritten, ob die Begründung von Wohnungseigentum nach § 8 WEG wegen des neu eingeführten Rangklassenprivilegs für Hausgeldansprüche gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG entsprechend §§ 876, 877 BGB die Zustimmung dinglich Berechtigter am Grundstück auch dann erfordert, wenn deren Recht am ganzen Grundstück besteht. Während das Kammergericht (Beschl. v. 30.11.2010 – 1 W 455/10 und 1 W 468/10, ZfIR 2011, 254 (m. Anm. Heinemann)) sowie die OLGe Oldenburg (Beschl. v. 5.1.2011 – 12 W 296/10, ZfIR 2011, 254) und München (Beschl. v. 18.5.2011 – 34 Wx 220/11, ZfIR 2011, 571 – in diesem Heft) nach wie vor eine Drittzustimmung nicht für erforderlich halten, vertritt das OLG Frankfurt/M. (Beschl. v. 11.4.2011 – 20 W 69/11, ZfIR 2011, 573 – in diesem Heft) erstmals die Gegenansicht. Die Autoren arbeiten gemeinsam die bisher noch ungeklärten Kriterien einer Drittzustimmung heraus. Bei der Frage, ob die Begründung von Wohnungseigentum durch den Alleineigentümer des Grundstücks die Kriterien einer Drittzustimmung erfüllt, verfolgen die Verfasser jeweils unterschiedliche Ansätze.

Inhaltsübersicht

  • I. Problem und Meinungsstand
  • II. Voraussetzungen einer Drittmitwirkung
    • 1. Gesetzlich bewirkte Aufgabe der Rechtsposition
      • 1.1 Begründung des Rechts und des Wohnungseigentums vor dem 1.7.2007
      • 1.2 Begründung des Rechts vor dem 1.7.2007 und des Wohnungseigentums nach dem 1.7.2007
      • 1.3 Begründung des Rechts und des Wohnungseigentums nach dem 1.7.2007
      • 1.4 Zwischenergebnis
    • 2. Rechtsgeschäftliche bewirkte Aufgabe der Rechtsposition
      • 2.1 Verfügung über das Grundstückseigentum?
      • 2.2 Teilung als Verfügung?
      • 2.3 Unmittelbare Kausalität der Verfügung?
      • 2.4 Zwischenergebnis
  • III. Drittzustimmung und „werdende Eigentümergemeinschaft“ (Schneider)
    • 1. Grundlagen
    • 2. Der Ansatz des OLG Frankfurt/M.
      • 2.1 Keine sachenrechtliche Verfügung durch das Entstehen von Hausgeldansprüchen
      • 2.2 Kein Zustimmungserfordernis für Grundbucheintragung der Erwerbsvormerkung
      • 2.3 Kein „Vorziehen“ der Zustimmungsbedürftigkeit
      • 2.4 Entstehen der werdenden Gemeinschaft vor Begründung des Wohnungseigentums?
    • 3. Zwischenergebnis
  • IV. Drittzustimmung und „Ein-Personen-Gemeinschaft“ (Becker)
    • 1. Grundlagen
    • 2. Die Verfügung über das Eigentum am Grundstück
    • 3. Der Rangverlust als unmittelbare Folge der Verfügung
    • 4. Zwischenergebnis
  • V. Gemeinsames Fazit
*
Dr. iur., Professor an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen, Bad Münstereifel.
**
Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.

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