ZfIR 2010, 521

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010AufsätzeRoland Böttcher*

Veräußerung von Immobilien während eines Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahrens

Die Zwangsversteigerung von Immobilien führt regelmäßig zu Vermögensverlusten beim Schuldner und den Gläubigern. Deshalb ist es normalerweise günstiger, die vollstreckungsbefangene Immobilie rechtsgeschäftlich zu veräußern. Die damit einhergehenden Probleme will der nachfolgende Beitrag aufzeigen und Lösungen anbieten.

Inhaltsübersicht

  • I. Veräußerung während einer Zwangsversteigerung
    • 1. Veräußerung eines Grundstücks vor dem Zuschlag
      • 1.1 Anordnung der Zwangsversteigerung und deren Auswirkungen
        • 1.1.1 Verfahrensanordnung
        • 1.1.2 Beschlagnahme
        • 1.1.3 Verfügungsverbot
        • 1.1.4 Zwangsversteigerungsvermerk
        • 1.1.5 Beitritt
      • 1.2  Anordnung der Zwangsversteigerung nach Beurkundung von Kaufvertrag und Auflassung
        • 1.2.1 Eigentumsvormerkung vor Beschlagnahme durch einen persönlicher Gläubiger
        • 1.2.2 Eigentumsvormerkung vor Beschlagnahme durch einen dinglichen Gläubiger
          • 1.2.2.1 Eigentumsvormerkung vor dem Grundpfandrecht
          • 1.2.2.2 Eigentumsvormerkung nach dem Grundpfandrecht
      • 1.3 Veräußerung einer Immobilie nach Anordnung der Zwangsversteigerung
        • 1.3.1 Bedeutung der Eigentumsvormerkung
          • 1.3.1.1 Kein der Zwangsversteigerung entgegenstehendes Recht
          • 1.3.1.2 Kein wirksamer Eigentumserwerb des Käufers
          • 1.3.1.3 Fortgang des Zwangsversteigerungsverfahrens
        • 1.3.2 Beendigung der Zwangsversteigerung
          • 1.3.2.1 Antragsrücknahmen der betreibenden Gläubiger
          • 1.3.2.2 Wirksamkeitsreihenfolge zwischen der Vormerkung des Käufers und den Beschlagnahmen der betreibenden Gläubiger
          • 1.3.2.3 Ermittlung der betreibenden Gläubiger
          • 1.3.2.4 Anmeldung der Eigentumsvormerkung
          • 1.3.2.5 Nicht betreibende dingliche Gläubiger vor der Eigentumsvormerkung
          • 1.3.2.6 Öffentliche Grundstückslasten
          • 1.3.2.7 Vollmacht an den Notar
          • 1.3.2.8 Kaufpreisfälligkeit
          • 1.3.2.9 Notaranderkonto
    • 2. Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung
      • 2.1 Hausgelder in Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG
      • 2.2 Beschlagnahme durch die Wohnungseigentümergemeinschaft vor der Eigentumsvormerkung des Käufers
      • 2.3 Beschlagnahme durch die Wohnungseigentümergemeinschaft nach der Eigentumsvormerkung des Käufers
    • 3. Veräußerung des Anspruchs aus dem Meistgebot
    • 4. Veräußerung der Immobilie nach dem Zuschlag
      • 4.1 Allgemeines
      • 4.2 Gefahren für den Käufer
      • ZfIR 2010, 522
        • 4.2.1 Liegenbelassung erloschener Rechte
        • 4.2.2 Gepfändeter Anspruch auf Zuschlagserteilung
        • 4.2.3 Rücknahme des vom Käufer bei Gericht einbezahlten Geldes
      • 4.3 Fazit
  • II. Veräußerung während einer Zwangsverwaltung
    • 1. Beendigung der Zwangsverwaltung
    • 2. Mieteinnahmen zwischen Rücknahmeerklärung und Aufhebungsbeschluss
    • 3. Abwicklung über Notaranderkonto
    • 4. Besitzübergang
  • III. Verkaufsvollmachten für Grundschuldgläubiger
    • 1. Zugrundeliegendes Rechtsverhältnis
      • 1.1 Sachverhalt
      • 1.2 Beurkundungspflicht
      • 1.3 Verfügungsverbote gegen den Eigentümer
    • 2. Vollmacht für den Grundschuldgläubiger
      • 2.1 Beurkundungspflicht
      • 2.2 Wirksamkeitsvoraussetzungen
        • 2.2.1 Keine unzulässige Befriedigungsabrede (§ 1149 BGB)
        • 2.2.2 Kein Verstoß gegen AGB (§ 307 Abs. 1 BGB)
        • 2.2.3 Keine Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)
        • 2.2.4 Kein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz
      • 2.3 Verwendbarkeit der Vollmacht
*
Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) in Berlin.

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