ZfIR 2008, 517
Rechnungslegungs- und Auskunftspflichten sowie die Stellung des Zwangsverwalters
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- 1. Allgemeines
- 2. Stellung des Gerichts
- 3. Freier/vorgeschlagener Verwalter nach § 150a ZVG
- II. Die Rechnungslegung
- 1. Umfang
- 1.1 Form
- 1.1.1 Einnahme/Überschussrechnung
- 1.1.2 Sollstellungen
- 1.1.3 Belegvorlage
- 1.1.4 Handakten
- 1.2 Zeitraum
- 1.2.1 kalenderjährlich/jährlich
- 1.2.2 Quartalsrechnungen
- 1.2.3 Zwischenrechnungen
- 1.2.4 Schlussrechnung
- 2. Vorlage an das Gericht
- 2.1 Leistungsort
- 2.2 Leistungszeit
- 3. Abnahme
- 3.1 Gericht
- 3.2 Inhaltliche Kontrolle
- 3.3 Wirtschaftliche Kontrolle
- 3.4 Sachverständiger
- 3.5 Weitergabe an Schuldner/Gläubiger
- 3.6 Entlastung
- 3.7 Eidesstattliche Versicherung
- 4. Erlass der Rechnungslegung
- III. Informationspflicht
- 1. Berichtspflicht
- 2. Auskunftspflicht
- 2.1 Gericht
- 2.2 Parteien
- 2.2.1 Schuldner
- 2.2.2 Gläubiger
- 2.3 Beteiligte gemäß § 9 ZVG
- 2.4 Behörden
- 2.5 Dritte
- 2.5.1 Der Sachverständige zu § 74a ZVG
- 2.5.2 Bieter
- 2.5.3 Sonstige
- 2.6 Ersteher
- IV. Maßnahmen gegen den Verwalter
- 1. Sicherheitsleistung
- 2. Zwangsgeld
- 3. Entlassung des Verwalters
- 4. Außerordentliche Kontrolle
- 5. Aussetzen der Festsetzung der Vergütung
- 6. Auslistung
- 7. Kein Sonderverwalter
- 8. Im Parteibetrieb
- V. Fazit
- *
- *)Rechtsbeistand, Heilbronn
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.