ZfIR 2020, 489

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 AufsätzeMaximilian Zimmer*

Die Prüfungspflichten des Notars nach § 15 Abs. 3 GBO

Das OLG Köln (v. 5. 8. 2019 – 2 Wx 220/19) hat in einer neueren Entscheidung die Frage, ob eine Verwalterzustimmung (§ 12 Abs. 1 WEG) zur Veräußerung von Wohnungseigentum nach § 15 Abs. 3 GBO vom Notar auf seine „Eintragungsfähigeit“ nach § 15 Abs. 3 GBO zu prüfen ist, bejaht. Dabei wird der Begriff der „Eintragungsfähigkeit“ sehr weit ausgelegt. Im Gegensatz dazu hat das OLG Frankfurt/M. (v. 11. 4. 2019 – 20 W 14/19) erkannt, dass eine Prüfungspflicht nach § 15 Abs. 3 GBO für eine rechtsgeschäftliche Genehmigungserklärung nicht bestehe. Auch Fragen der Form und des Zeitpunkts des Vermerks sind nicht abschließend geklärt. Damit bestehen auch drei Jahre nach Schaffung noch Unsicherheiten bei der Anwendung der Vorschrift, die den Grundbuchvollzug mitunter erschweren. Hierauf soll im Folgenden näher eingegangen werden.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Zur Eintragung erforderliche Erklärungen am Beispiel der Verwalterzustimmung
  • III. Umfang der Prüfungspflicht
  • IV. Die Folgen der Prüfung
    • 1. Vermerkpflicht?
    • 2. Folgen fehlender oder fehlerhafter Prüfung
    • 3. Ort und Form des Vermerks
    • 4. Prüfung des Vermerks durch das Grundbuchamt?
  • V. Ergebnis
*
*)
Prof. Dr. iur., Notar, Wernigerode

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