ZfIR 2019, 477
Die Binnenhaftung der Wohnungseigentümer
Der Begriff der „Binnenhaftung“ der Wohnungseigentümer, den das Gesetz nicht kennt, bezeichnet dem Wortsinne nach diejenigen Konstellationen, in denen ein Wohnungseigentümer unmittelbar und aus eigenem Recht den Ausgleich von Vermögenseinbußen von anderen Miteigentümern verlangen kann. Nicht betrachtet werden sollen hier also Ansprüche, die auf andere Leistungen als die Erstattung von Vermögenseinbußen gerichtet sind (etwa solche aus § 1004 Abs. 1 BGB i. V. m. § 14 Nr. 1, § 15 Abs. 3 WEG auf Beseitigung baulicher Veränderungen), oder solche, die dem Wohnungseigentümer nicht unmittelbar aus eigenem Recht zustehen, sondern etwa auf einer Abtretung, Ermächtigung oder Beschlussfassung beruhen. Als Grundlage für solche einem Wohnungseigentümer unmittelbar aus eigenem Recht zustehenden Ansprüche gegen Miteigentümer kommen neben Jedermannsrecht, (insbesondere Deliktsrecht) Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Gemeinschaftsverhältnis, der allgemeine nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch und die Haftung für Fehler bei der internen Willensbildung in Betracht. Die Voraussetzungen und Besonderheiten dieser Ansprüche sollen im Folgenden erörtert werden.
Inhaltsübersicht
- I. Ansprüche aus Jedermannsrecht und aus der Verletzung von Pflichten aus dem Gemeinschaftsverhältnis
- 1. Jedermannsrecht
- 2. Wohnungseigentümergemeinschaft als Schuldverhältnis
- 2.1 Bedeutung
- 2.2 Verletzung der Pflichten aus § 14 Nr. 1 WEG
- 2.3 Verletzung von Pflichten aus § 14 Nr. 2 WEG
- 3. Umfang des Schadensersatzes
- 3.1 Anwendbarkeit der §§ 249 ff. BGB
- 3.2 Einschränkungen aufgrund der Treuepflicht
- 4. Vergemeinschaftung
- II. Verschuldensunabhängige Haftung
- 1. Vom Gemeinschaftseigentum ausgehende Einwirkungen
- 1.1 Bedeutung
- 1.2 Keine analoge Anwendung des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs
- 1.3 Von Sondernutzungsbereichen ausgehende Schäden
- 2. Vom Sondereigentum ausgehende Schäden
- 3. Umfang des Ausgleichs
- 4. Folgen für die Praxis
- 4.1 Haftung der Wohnungseigentümer für Schäden im Sondereigentum
- 4.2 Vorgehen bei Schäden im Gemeinschaftseigentum
- III. Schadensersatz wegen mangelhafter Instandhaltung und Instandsetzung
- 1. Pflichten der Wohnungseigentümer bei der Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums
- 2. Passivlegitimation
- 2.1 Schadensersatzpflicht der nicht für ordnungsmäßige Maßnahmen stimmenden Wohnungseigentümer
- 2.2 Folgen für die Praxis
- 3. Haftungsgrund
- 3.1 Stimmverhalten als Pflichtverletzung
- 3.2 Rückkehr in die Legalität
- 3.3 Nichtzahlung von Wohngeld
- 3.4 Anderweitige Verhinderung ordnungsmäßiger Instandsetzungsmaßnahmen
- 3.5 Anfechtung als Haftungsgrund?
- 4. Vorrang der Anfechtung bzw. Beschlussersetzung
- 4.1 Folgen der Bestandskraft
- 4.2 Folgebeschlüsse
- 4.3 Folgen für die Praxis
- 5. Umfang der SchadensersatzverpflichtungZfIR 2019, 478
- 5.1 Schäden von dem Beginn der Handlungspflicht bis zur Beschlussersetzung
- 5.2 Haftung bei mangelhafter Beschlussdurchführung
- *
- *)Dr. iur., Dr. phil., Richter am AG Idstein. Bei dem Beitrag handelt es sich um eine überarbeitete Fassung eines auf dem Deutschen Anwaltstag in Leipzig am 17. 5. 2019 gehaltenen Vortrags.
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